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Volker Beck dreht durch

Die Grünen auf dem Weg zur Zwangshomosexualität

Zum Thema Homosexualität bemerkte mein Ziehvater in den späten siebziger Jahren: »Erst war es verboten, dann war es erlaubt, und wenn es Pflicht wird, wandere ich aus.«  Ich wunderte mich damals ein wenig über diese Drohung, aber Ziehvater Krause hatte die Entwicklung durchaus richtig erkannt. Die Grünen glauben vermutlich, der Homosexualität als Pflichtübung jetzt ein gutes Stück näher gerückt zu sein. Mit Volker Beck an der Spitze fordern sie ein Verbot von Therapien, die homosexuellen Minderjährigen helfen könnten, ihre Orientierung zu ändern.

In dem entsprechenden Gesetzentwurf heißt es: »Ordnungswidrig handelt, wer berufs- oder gewerbsmäßig Therapien anbietet oder durchführt, die das Ziel haben, die sexuelle Orientierung bei Minderjährigen zu verändern. (…) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von mindestens fünfhundert Euro geahndet werden.« Sogenannte »Konversionstherapien«, so Beck, bewirkten ein »erhebliches gesundheitliches Risiko«. Als Folge solcher Behandlungen seien Ängste, soziale Isolation, Depressionen und eine erhöhte Selbstmordrate wissenschaftlich nachgewiesen.

Davon, dass Homosexualität sehr oft dieselben Folgen hat: nämlich Ängste, soziale Isolation, Depressionen und eine erhöhte Selbstmordrate, hat Beck offenbar noch nie etwas gehört. Auch scheint er noch nichts davon gehört zu haben, dass Folgeerkrankungen der Homosexualität zugleich deren Ursachen sein können. Ängste, soziale Isolation, Depressionen und eine erhöhte Selbstmordneigung können in die Homosexualität führen, weil diejenigen, die unter jenen Symptomen leiden, fruchtbarere Lebenswege als versperrt empfinden. In diesen vermutlich gar nicht so seltenen Fällen kann die der Homosexualität vorausgehende Grunderkrankung nicht nur behandelt werden – sie muss es sogar. Wem würde es schaden, wenn im Falle eines therapeutischen Erfolgs auch die homosexuelle Neigung verschwände? Volker Beck?

Das alles aber zu leugnen – und zwar unter Heranziehung »wissenschaftlicher« Argumente, wo  Lebenserfahrung und ein wenig Beobachtungsvermögen besser Bescheid wissen –, ist rücksichtslos und zynisch. Andererseits, von therapeutischer Selbstbestimmung durch Arzt und Patient muss Volker Beck dann doch etwas gehört haben. Weil es diese Selbstbestimmung gibt, die jede Einflussnahme von außen verbietet, und weil es nur im Falle von Minderjährigen Dritte gibt, die bei der Therapie ein Wörtchen mitzureden haben, nämlich die Eltern, setzt der Vorstoß auch bei Minderjährigen und bei Elternrechten an, über die sich unsere politische Klasse immer unverschämter hinwegsetzt – nicht nur mit Propaganda für Homosexualität in staatlichen Schulen, sondern inzwischen allerorten im öffentlichen Raum.

Letztlich sind die Grünen gegen jedes therapeutische Angebot, das eine Abwendung von Homosexualität zur Folge hat, und das seit vielen Jahren. Sie sind dagegen, dass Homosexuelle, die nicht homosexuell sein wollen, professionelle Hilfe finden. Jedes entsprechende Angebot wollen sie kappen. Und das bedeutet, dass die Grünen gegen die Selbstbestimmung Homosexueller sind, die nicht homosexuell sein wollen. Weil das nicht ihren politischen Interessen dient.

Im Mai 2009 fand in Marburg ein psychoanalytisch-seelsorgerischer Kongress statt. Die Veranstaltung selbst wäre nicht weiter beachtet worden, wenn nicht zwei Referenten an ihr teilgenommen hätten, die sich an jene Schar von Homosexuellen wenden, von der niemand weiß, wie groß sie eigentlich ist, und die unter ihrer Neigung – leidet. Das religiös grundierte Bemühen der damals auf dem Kongress vertretenen Therapeuten, sich dieses Leids anzunehmen und bei der Lösung des Knotens zu helfen, gehörte lediglich ins weitere Umfeld jener Tagung.

Dennoch war das für Homosexuellenverbände und Grüne Grund genug, mit Vorwürfen wie »Homophobie« und »Umpolerei« einen sechstausendköpfigen Demonstrationszug gegen den Kongress auf die Beine zu stellen. Auf Transparenten stand zu lesen: »Religion kann man heilen« und »Maria, hätt’st du abgetrieben, das wär’ uns erspart geblieben.« Offenbar glaubten die Demonstranten, mit ihrem Kampf gegen ein spezielles Therapieangebot auch die ihm zugrundeliegende Nachfrage aus der Welt schaffen zu müssen. Der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 24. Mai 2009 zufolge hatten sie für die Selbstbestimmung Homosexueller in Wahrheit rein gar nichts übrig.

Schon die Marburger Konstellation zeigte, wie ernst es die Homosexuellenbewegung meint. Nichts bringt die Funktionäre der gay liberation so sehr auf die Palme wie ein Vorbehalt gegen Homosexualität, womöglich auch noch in Verbindung mit einem christlichen Bekenntnis, auch dann, wenn es der Homosexuelle selbst ist, der den Vorbehalt äußert und das Bekenntnis ablegt. Jeder, der sich nicht zur glücklichen Bejahung eines »schwulen Lebens« durchringen kann, scheint für die Sachwalter der Emanzipation eine große Gefahr darzustellen. Die wenigen verständnisvollen Helfer, die sich noch seines Schicksals annehmen, können sie schon gar nicht dulden.

Die Homosexuellenvertreter haben mit sicherem Instinkt erkannt, dass an dieser Stelle ihr ureigenstes Geschäft bedroht ist. Das erklärt ihre heftige Reaktion. Sie sind nicht in der Lage, sich auf die Klientel zu beschränken, die gerne homosexuell ist und es für den Rest ihres Lebens bleiben möchte. Damit bestätigen sie freilich die krassesten Vorurteile gegen Homosexuelle. Sie bestätigen Ziehvater Krauses richtige Annahme, dass man sie politisch in Schach halten müsse, damit sie nicht durchdrehen. Erfolgstrunken wie sie sind, können sie es bei der Akzeptanz, die sie erreicht haben, einfach nicht bewenden lassen.

Die Vorkämpfer der Homosexuellen können nicht aufhören, bevor die Stimmung kippt, und müssen immer noch eins drauf setzen. Wie lange soll das so weitergehen? Bis niemand mehr Kinder bekommt? Bis man den normalen Leuten ihre Kinder wegnimmt, damit auch die Homosexuellen welche abkriegen? Ich behaupte, dass normale Leute eine sehr viel ausgeprägtere Fähigkeit beweisen, Homosexuelle in Ruhe zu lassen als umgekehrt. Woran liegt das? Es liegt an der fehlenden Zeugungsfähigkeit der Homosexuellen. Gefangen in ewiger Wiederholung des gleichgeschlechtlichen und darum folgenlosen Aktes, ausgeschlossen aus dem beruhigenden Kreislauf des Lebens, ist der Homosexuelle zu ewiger Unruhe verurteilt:

»Diese Unerreichbarkeit organischer Ziele, das heisst solcher die sich wenn erreicht in neue Ziele öffnen, gibt dem Verhalten des tragisch Gestellten zugleich die Hitzigkeit und die wühlende Unruhe, die rasche Enttäuschung und den unaufhörlichen Wechsel, die fanatische und die unzuverlässige Struktur, und, bei der constitutionellen Unfähigkeit, Möglichkeiten des Lebens, Leistens und Empfangens wirklich auszunützen und in sich umzusetzen, den reissenden, oberflächlichen, und treulosen Verbrauch aller jener Möglichkeiten, der wie Dilettantismus wirkt, ohne sich ganz mit diesem Begriff zu decken. Sie bewirkt das Rollenbedürfnis dessen, dem ›in seiner Haut nicht wol ist‹, die Kostümsucht und den unheimlichen Zug zum Spiegel und zur Camera, in dem der Drang zu gefallen, anzuziehen, zu gewinnen ja nur unter das fliehende Phantom eines geträumten nirgend vorhandenen ergänzenden Begegners gebunden ist; und sie bewirkt in vehementen Naturen einen ins Rasende gehenden Trieb nach Ausgleich des heimlichen Mangels …« (Rudolf Borchardt, Aufzeichnung Stefan George betreffend)

»Ausgleich des heimlichen Mangels«, das ist das Stichwort. Ich kann verstehen, dass Volker Beck sich in seiner verzweifelten Lage wünscht, dass alle so wären wie er. Niemand ist halt gern allein. Wünschen darf sich Volker Beck – wie jeder andere auch – alles Mögliche. Aber müssen sein Vorhaben auch diejenigen verteidigen, die gar nicht homosexuell sind? Muss unter dem Vorwand der Aidsprävention in aller Öffentlichkeit mit dem Foto von vier Kondomen für Homosexualität geworben werden (»Boygroup – mach’s mit«)? Die Abweichung von der immer noch wünschenswerten Norm wird mehr und mehr zu einem Popanz, den fast alle Politiker, Journalisten und sonstigen Vertreter der veröffentlichten Meinung heuchelnd herumreichen. Heuchelnd, weil es für ihre Akklamation inzwischen völlig unerheblich ist, ob sie privatim homosexuell sind oder nicht.

Für den Gesetzentwurf der Grünen zum Therapieverbot zeichnet außer Volker Beck u.a. auch Jerzy Montag verantwortlich, Bundestagsabgeordneter für Bündnis 90/Die Grünen und Sohn eines polnischen Juden. Montag, der sich als »religiös nicht gebunden« bezeichnet, tritt auch für eine strafrechtliche Liberalisierung der Geschwisterliebe ein (»Moralische Tabus und soziale Anstandsregeln dürfen nicht mit dem Strafrecht durchgesetzt werden«). Unter Berufung auf die Autonomie des Menschen spricht sich Montag im Bundestag auch für die Möglichkeit von Sterbehilfe aus.

Montag ist zweifacher Familienvater. Er wirkt weder homosexuell noch lebensmüde. Er wirkt auch nicht wie jemand, der sich über eine gegenseitige geschlechtliche Zuwendung seiner Kinder freuen würde. Er scheint zu der Art von Leuten zu gehören, die für andere alles mögliche verlangen, nicht aber für sich selbst (die Abtreibung lassen wir jetzt mal weg). Das mag altruistisch wirken. Auch dann, wenn das, was man für andere will, womöglich nicht nur nichts wert, sondern als »Ausfall an Gut« (Augustin) sogar schlecht ist.

Die Grünen haben der Finanzwirtschaft einen effektiven Trick abgeschaut: Sie privatisieren die politischen Profite der von ihnen beförderten Emanzipationsprozesse, und sie sozialisieren die seelischen und gesellschaftlichen Kosten. Sowas nannte man früher ein »doofes Spiel«. Ausgerechnet die Grünen machen dadurch auf sich aufmerksam, dass sie die Ökologie des Menschen am rücksichtslosesten verraten. Wenn es nach ihnen geht, sollen wir uns einerseits austoben und (dafür?) andererseits früher sterben. Die vielbeschworene Autonomie ist gut genug fürs schnelle Sterben, aber nicht fürs gute Leben. Wer’s glaubt, der merkt meistens erst, wenn es zu spät ist, dass er die Kosten dieses systematischen Betrugs mitträgt.

Es verging kaum ein halbes Jahr nach dem Ende der hoch wogenden Missbrauchsdebatte, da sich Ole von Beust mit seinem neunzehnjährigen Lustknaben in der Öffentlichkeit zeigte und niemand etwas dabei fand. Wo es nur geht, werden die Homosexuellen in dem irrigen Glauben bestärkt, dass sie für ihr Lebensglück weniger Verantwortung trügen als andere. Als ob Homosexuelle das, was andere Leute aus eigener Kraft leisten müssen, der Gesellschaft abverlangen dürften. Die Forderung nach einem Adoptionsrecht »für« Homosexuelle, nach einem Recht, das es für niemanden sonst gibt, bestärkt sie in diesem Irrglauben. Und auch die liberale Öffentlichkeit möchte sich die beruhigenden Fiktionen ihres ach so guten Willens nicht kaputtmachen lassen.

Wenn insbesondere die nichthomosexuellen Verteidiger der Homosexualität einen Homosexuellen treffen, der nicht gern homosexuell ist, sind sie nur peinlich berührt: »Was hat er bloß für ein Problem? Was mag ihm fehlen? Wir sind doch glücklich für ihn!« In einer derart düsteren Lage geht es darum, wie Martin Mosebach (nicht speziell zu unserem Thema) sagte, »ein Gefühl für die Vorläufigkeit unserer Umstände zu entwickeln, zu lernen, sie als Übergangsphase zu begreifen«. Früher oder später wird die aggressive Unduldsamkeit emanzipationssüchtiger Homosexueller, die niemals genug kriegen, eine Reaktion provozieren, welche sie in ihren Vorurteilen gegen die »homophobe« Mehrheitsgesellschaft bestätigen könnte. Sofern diese Reaktion bloß verächtlich ausfiele, würde die Sache noch einmal harmlos abgelaufen sein. Einstweilen hoffe ich auf irgendeine Lage, in der wir wieder mehr dafür tun, Kinder zu bekommen, und mehr darauf achten, dass auch unsere Kinder eines fernen Tages gerne Kinder bekommen.

Das von den Grünen ersonnene Therapieverbot ist übrigens menschenverachtend, um einen inflationären Vorwurf der political correctness ausnahmsweise auf einen Fall anzuwenden, dem er angemessen ist.

Philosophie der Rache

Es scheint, die Deutschen klagen sich immer noch nicht genug an. Denn Götz Aly will jetzt mit seinem neuen Buch über die Euthanasie im Dritten Reich den Kollektivschuldvorwurf auf das vielleicht letzte Gebiet ausdehnen, das noch davor geschützt war. Aufgrund des massiven kirchlichen Widerstands u.a. von Bischof Graf von Galen wurden die Tötungsaktionen ab 1941 nur noch im Geheimen fortgesetzt. Trotzdem sagte Götz Aly gestern Abend in der Radiosendung »Andruck« (Deutschlandfunk):

»Jedenfalls war das die Erfahrung, die die NS-Führung mit den Deutschen gemacht hat in den ersten anderthalb Jahren des Krieges, dass es möglich war, mitten in Deutschland in sechs Gaskammern, die alle in Sichtweite von Städten, von Kleinstädten, von Wohngegenden standen, wo es roch nach Fleisch, nach verbranntem, dass die das hinnehmen.«

Die Redaktion des Deutschlandfunk stieß in dasselbe Horn: »Die›Aktion T 4‹ war das erste Kapitel des nationalsozialistischen Völkermords, aus dem – so Götz Aly – die NS-Führung die Lehre zog, dass sie ohne größere Probleme Großverbrechen planen und durchführen könne.«

In Wahrheit war das die Lehre, die die NS-Führung gerade nicht zog. Warum wird nun trotzdem das Gegenteil behauptet? Warum wird jetzt verschwiegen, dass die Vernichtungslager nach den »schlechten« Erfahrungen der NS-Führung mit der Euthanasie aus Gründen der Geheimhaltung möglichst abgelegen im Osten des Reiches errichtet wurden?

Die Methode ist allmählich sattsam bekannt: Das Böse der NS-Zeit ist uns einfach nicht genug. Es muss zum absolut Bösen gesteigert werden. Als wäre ein nicht bis zum Absoluten gesteigertes Böses noch nicht böse genug. Nur ein absolut Böses ist uns etwas wert (wer verharmlost hier eigentlich was?). Nun mit einem absolut Bösen kann man das tun, was Hannah Arendt noch für unmöglich hielt, nämlich politisch etwas mit einer Schuld anfangen, die »jenseits aller Schuld« liegt (Arendt). Aus einem grenzenlos gesteigerten Abstraktum lässt sich bei uns politisches Kapital schlagen. Aber wozu?

Während Alys Buch herumgereicht wird, richtet sich der Kollektivschuldvorwurf turnusmäßig auch gegen Adenauer. Seine Widergutmachungspolitk wird plötzlich als amerikahörig diffamiert. Wer hat je geglaubt, dass die USA an der großen Israel-Hilfe unbeteiligt gewesen wären? Da habe Adenauer der eigene Antrieb gefehlt, lautet jetzt die Unterstellung. Der sich selbst beweisende Antisemitismus-Verdacht aus den Gruppenexperimenten der Frankfurter Schule lässt grüßen. Was stellen sich unsere Medienleute eigentlich unter Politik vor? Nichts als reine, unverfälschte Impulsumsetzung, Politik »ohne Welt«? Noch einmal: Worum geht es bei diesem seit Jahrzehnten immergleichen Reflex? Konzentrieren wir uns auf Adenauer.

Der trotz seiner schlechten Erfahrungen deutschfreundlich gebliebene Nahum Goldmann, der als amtierender Präsident des Jüdischen Weltkongresses 1951 mit dem Bundeskanzler in die Wiedergutmachungsverhandlungen eintrat, bezeichnete die vor ihm liegende Aufgabe noch als eine »absolut revolutionäre Idee«. Die damaligen Warnungen einiger SPD-Politiker, darunter Kurt Schumachers, Adenauer werde alles versprechen, aber nichts halten, schlug Goldmann in den Wind.

Später konnte Goldmann schreiben: »Sie hatten unrecht: er hielt zehnmal mehr, als er versprochen hatte; hauptsächlich deshalb, weil er sich dem jüdischen Volk und Israel moralisch verpflichtet fühlte.« Vereinbart wurden sechs Milliarden Mark – in einer Zeit, als auch die Forderungen der Alliierten bedient werden mussten (die Summe der deutschen Entschädigungszahlungen für NS-Unrecht beläuft sich inzwischen auf rund 70 Milliarden Euro). Auch die juristische und wissenschaftliche Aufarbeitung hält an.

Die deutsche Öffentlichkeit hat es sich aber längst angewöhnt, alle deutschen Leistungen an den Forderungen einer weltfremden Gerechtigkeit zu messen und die spezifischen Leistungen dessen, was im Rahmen jeglicher Aufarbeitung überhaupt möglich ist, als ewig unzureichend zu missachten und zu diskreditieren. Wir tun etwas, wofür wir uns nicht gerade auf die Schulter klopfen sollten. Wir tun es aber so, als würden wir es überhaupt nicht tun. Aus diesem immerwährenden Nicht-Genug und aus diesem immergleichen Hervorholen »neuer« Vorwürfe, aus diesem ständigen Ganz-von-vorne-Anfangen spricht eine revolutionär gestimmte Missachtung jeglicher Aufarbeitungspraxis, ein gnostischer Rechts- und Entschädigungsnihilismus, eine einzige Zivilisationsmüdigkeit.

Wenn die These unbedingt lauten muss, dass die Ungeheuerlichkeit von Auschwitz alle regulierenden Prinzipien menschlichen Miteinanders »entwertet« habe; wenn sie lauten muss, dass, weil nichts dieses Unrecht jemals wiedergutmachen könne, alle Wiedergutmachung auf immer unzureichend und zu wenig sein werde, dann freilich kann man die Funktion der Einzigartigkeit des Holocaust besser verstehen. Dann geht es darum, dem »Volk der Täter« einen auf ewig defizienten Status zuzuschreiben und es nicht mehr als Teil der zivilisierten Menschheit ansehen zu müssen. Vielleicht überhaupt nicht mehr als Teil der Menschheit.

Jedenfalls wird es immer schwieriger, das noch zu tun. In der Rede von dem »Versagen« aller Kultur im Angesicht von Auschwitz (weil diese Kultur Auschwitz nicht verhindert habe) steckt aber eine hohe Anmaßung, weil alles, was dem Befund widerspricht, vom geringsten Widerstand bis zur größten Heldentat, automatisch entwertet wird. Wenn a priori die Kollektivschuldthese gelten soll, läuft jeder Hinweis auf eine Ausnahme von der Kollektivschuld auf unzulässige »Relativierung« hinaus.

Es geht offenbar um eine Idee von Gerechtigkeit, die überfordert wird und realisiert werden soll, um eine Gerechtigkeit, die prinzipiell ohne höhere Barmherzigkeit und Vergebung gedacht wird und natürlich auch ohne menschliche. Eine solche Gerechtigkeit mündet automatisch in eine Philosophie der Rache. Die schärfste Verurteilung der Deutschen im Nationalsozialismus leisten sich aber – Deutsche. Das Misstrauen und das Unverständnis des Auslands weckt diese merkwürdige Tatsache schon seit langem.

Wie hieß es auf einer Briefmarke aus der NS-Zeit? »Ein Volk hilft sich selbst.« »Helfen« lassen wir uns auch heute nicht. Jeden Dialog, der unsere Schuld mäßigen könnte, verweigern wir. Wem auch immer. »Jude ist«, wer an der Einzigartigkeit des Holocaust festhält (die orthodoxen Juden, die bei uns neuerdings als »ultraorthodox« verschrien werden, lehnen sie ab). »Wer Jude ist«, bestimmen immer noch wir. Niemals würden wir uns bei einer Beerdigung Hitlers helfen lassen. Den darf uns keiner mehr nehmen, denn was wir sind, sind wir durch ihn und nach ihm.

Wer sich als Deutscher unter die Ankläger reiht und sich gegen das »Tätervolk« stellt, wer als Deutscher die Deutschen anklagt, der mag die Hoffnung hegen, auf diese Weise auf die sichere Seite zu wechseln. Aber warum sollten deutsche Ankläger in geringerem Maße dem »Tätervolk« angehören dürfen als alle anderen? Kann man mit besonders überzogenen Verleumdungen, mit einer Philosophie der Rache, irgendwo Sternchen sammeln wie früher in der Schule?

Totalitarismus im Hosenanzug

Carl Schmitt und Ernst Forsthoff lassen grüßen: Feminismus und Frauenquote höhlen systematisch das Privatrecht aus. Noch scheint eine Quote, die zur »Homo-Ehe« nötigt, ausgeschlossen zu sein. Sie ist in der gegenwärtigen Politik aber schon angelegt.

Ein Gastbeitrag von Timotheus Kiesow

Der totale Staat trägt Uniform, Stiefel und marschiert im Gleichschritt durch die Straßen, jedenfalls in unserer Vorstellung. Er kann aber auch anders, auf hohen Absätzen daherkommen, im Hosenanzug, mit einem rosaroten Seidenschal. Dann sieht sein Werkzeug zwar freundlicher aus als eine Luger oder eine Kalaschnikow, eher wie eine Nagelfeile.

Im Prinzip stellt er aber das Gleiche damit an. Der totale Staat zerstört die Grenze zwischen der öffentlichen und der privaten Sphäre, die wichtigste Grenze in der abendländischen Zivilisation. So handhabt er auch die Frauenquote, er überträgt die Gleichbehandlung der Geschlechter, einen öffentlich-rechtlichen Grundsatz, auf private Rechtsverhältnisse. Damit stellt er die Vertragsfreiheit in Frage und untergräbt er die Privatautonomie.

Schon als der totale Staat gegen Ende der Weimarer Republik zum Thema der politischen Debatte wurde, ging es nicht um sichtbare Gewaltausübung oder Verfolgung. Es ging um Finanzausgleich, öffentliche Wohlfahrt und andere Überdehnungen der staatlichen Macht, die aus der totalen Mobilmachung im Krieg übernommen worden waren. Der Staatsrechtler Carl Schmitt schrieb 1931 über die »Wendung zum totalen Staat«, die Unterscheidung zwischen Staat und Gesellschaft gelte nicht mehr für das 20. Jahrhundert. Er schrieb es damals durchaus noch bedauernd, denn er wollte dem Staat eine eigene Sphäre des Politischen sichern.

Zur Jahreswende 1933 lobte Schmitt den »stato totalitario« des Faschismus dafür, dass er sich seine Macht nicht »unter irgendwelchen Stichworten, Liberalismus, Rechtsstaat, oder wie man es nennen will«, vermiesen lasse: »Ein solcher Staat kann Freund und Feind unterscheiden.« Wie gut er das konnte, sollte die weitere Entwicklung zeigen. Mit seiner Feinderklärung machte der Staat auch vor dem Privaten nicht mehr Halt, vor Käufer und Verkäufer nicht, nicht vor Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ja, nicht einmal vor Gatte und Gattin.

Noch im selben Jahr 1933 spann der Verwaltungsrechtler Ernst Forsthoff die Anregungen seines Lehrers zur Skizze Der totale Staat weiter. Damit wollte er dem Nationalsozialismus die Grundzüge einer Verwaltungsform zeigen, mit der die Kommunen ihrer Autonomie beraubt und vollends dem Staat eingegliedert werden konnten. Wie bei Schmitt ist der »Feind« hier die »Gesellschaft«, die nach dem negativen Prinzip der Freiheit, »des Leben und Leben-Lassens« verfahre. Wirtschaft und Kultur, die nun dem totalen Staat unterstünden, sollten am besten von Kommissaren bestimmt werden, die zwar nach Gutdünken, aber doch im Sinne des Staates entscheiden würden.

Man muss Forsthoff zugutehalten, dass er zugleich mit der Grundlegung des totalen Staates dessen Kritik lieferte. An die nationalbolschewistischen, revolutionären Kreise in der NSDAP richtete er die Warnung, man dürfe Totalität nicht so verstehen, »als werde jetzt der Staat dazu übergehen, alle sozialen Lebensvorgänge schematisch zu reglementieren.« Nach dem Zweiten Weltkrieg arbeitete Forsthoff seine vergangene, totalitäre Polemik gegen den Rechtsstaat auf. Er verteidigte nun den Rechtsstaat gegen den Sozialstaat und prägte ein Begriffspaar, das die wichtigste politische Debatte der Bundesrepublik bestimmen sollte.

Der Rechtsstaat, so lässt sich Forsthoffs Position auf den Punkt bringen, das ist der Staat, der die Grenze zwischen privater Gesellschaft und öffentlichem Staat unangetastet lässt. Der Sozialstaat dagegen ist der totale Staat im menschenfreundlichen Gewand, er greift den Bürgern ins Eigentum und stört sie in der Ausübung ihrer Vertragsfreiheit. Und zwar, indem er den Grundrechten eine Drittwirkung aufs Private zuspricht. Die Grundrechte schützen nicht mehr (nur) den Staatsbürger vor staatlichen Eingriffen in seine Freiheit, sie verpflichten in erster Linie den Privatbürger gegenüber seinen Mitmenschen. Und der Staat wacht mit seinem Gewaltmonopol darüber, dass die Bürger untereinander die Grundrechte einhalten.

Das Recht auf Gleichbehandlung ist ursprünglich eine Forderung an den Staat, bei Gerichtsprozessen oder Wahlen keinen Unterschied zwischen Mann und Frau zu machen. Von feministischen Interessengruppen auf den Kopf gestellt, sieht es heute aus wie die Pflicht des Staates, Mann und Frau im Privatleben gleichzustellen. So widerspricht das Grundrecht mit Drittwirkung der Vertragsfreiheit, die in unserer Zivilisation grundsätzlich für private Rechtsverhältnisse gilt. Wen ich einstelle, an wen ich eine Wohnung vermiete, wen ich heirate, das ist mir überlassen – und nicht dem Inhaber des Gewaltmonopols. Mein Haus ist ebenso wie meine Firma mein privates Eigentum, mache ich davon Gebrauch, ist es mein gutes Recht, nach selbst gesetzten Kriterien zu diskriminieren.

Dass die Frauenquote gegen das Privateigentum gerichtet ist und damit gegen das Privatleben im Allgemeinen, lässt sich zunächst nicht leicht erkennen, weil sie von oben nach unten durchgesetzt wird. Die Stufenlogik ihrer Durchsetzung funktioniert – nach der neuen Richtlinie der Europäischen Kommission – wie folgt. Erstens: Der Staat behandelt Mann und Frau in der Öffentlichkeit gleich. Zweitens: Öffentliche Unternehmen müssen bis zum Jahre 2018 eine Frauenquote von 40 Prozent in Aufsichtsräten erreichen, weil sie Vorbilder sind für (drittens:) börsennotierte Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und mehr als 50 Millionen Euro Umsatz im Jahr, die die Frauenquote bis zum Jahre 2020 erreichen müssen.

Wie auf einer Hängeleiter führen die Stufen herab vom Öffentlichen ins Private. Kleine und mittelständische Unternehmen sind zwar noch ausgenommen von der Quote, aber nicht weil die Quotenmacher etwa Respekt vor deren Privatautonomie hätten. Die Quote ist einfach noch nicht so tief herabgestiegen. In der glücklichen Zukunft sollen die weiblichen Vorstände, die von den weiblichen Aufsichtsräten ernannt worden sind, »auch sogenannte Ausstrahlungseffekte« auf »mittlere und kleinere Unternehmen« ausüben, wie Jutta Allmendinger, die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin, im Interview mit dem Deutschlandradio unumwunden zugibt.

Bei börsennotierten Unternehmen fällt der Eingriff ins Eigentum nicht so auf, sie werden wegen ihrer Größe und ihrer vielen anonymen Eigentümer irgendwie als öffentliche Anstalten wahrgenommen. Aber nicht alles, was eine verwickelte Personalstruktur hat und mehrere Stockwerke und Gänge mit Büroräumen sein eigen nennt, ist schon öffentlich. Auch ein Unternehmen, das auf dem deutschen Leitindex für Aktien Dax gelistet ist, hat Eigentümer, die Aktionäre – und nur die dürfen darüber entscheiden, ob eine Frauenquote im Aufsichtsrat erwünscht ist.

Wie im totalen Staat des Carl Schmitt steht auch zu Beginn der Frauenquote eine Feinderklärung. Lange bevor der Staat der EU beginnen konnte, das Privatleben der Bürger nach der Unterscheidung zwischen Mann und Frau schematisch zu reglementieren, erklärte der Feminismus den Mann zum Feind. Wie schrieb doch Alice Schwarzer 1991 zum Geschlechterkampf zwischen Mann und Frau: »Die Propagierung des weiblichen Masochismus durch Männer ist ein Angriff, durch Frauen ist es Kollaboration mit dem Feind.« Der Mann ist der Feind, die Frau in seinem Bett eine Kollaborateurin. Der Feminismus ist vor allem die Ideologie der lesbischen Frau, wie Volker Zastrow 2006 in seinem Essay-Klassiker Gender. Politische Geschlechtsumwandlung schön herausgearbeitet hat.

Und diese Ideologie hat die Machtfülle eines superstaatlichen Kommissariats, mit langer Hand gestrickte Netzwerke und den Zeitgeist auf ihrer Seite. Die gesamte Debatte befindet sich schon diesseits der Frauenquote.

Während die Bundesministerin für Arbeit und Soziales das Diktat der EU-Kommissarin Viviane Reding stützt, will die Familienministerin die Flexi-Quote mit selbstgesetzten Unternehmenszielen, weil sie dagegen weniger Widerstand erwartet. Die Bundeskanzlerin lässt ihren Regierungssprecher ausrichten, Frauenquoten seien nationales Terrain, während ein Hamburger Gesetzesentwurf zur Frauenquote, der der EU-Richtlinie zum Verwechseln ähnelt, nach einem Spaziergang durch den Bundesrat schon auf die Zustimmung des Bundestages wartet. Selbst die liberale Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat der gesetzlichen Frauenquote nur ihre Hoffnung auf eine quotenmäßige Selbstregulierung der Unternehmen entgegenzusetzen.

Die männlichen Gegner der Quote argumentieren mit Kreide im Mund, die Frauenquote werde der weiblichen Sache auf Dauer nur schaden. Ob die Frauenquote überhaupt rechtmäßig ist, ob sie nicht nur durch rechtliche Anpassungen und eine fragwürdige Interpretation des Grundgesetzes legal gemacht werden kann, sondern ob sie vielmehr legitim ist – das ist schon gar kein Thema mehr! Warum soll die Quote dann eigentlich nur für die Arbeit gelten, nicht auch für alle anderen privaten Verhältnisse, etwa für die Ehe? Wenn die erste von zwei Schwestern einen Mann geheiratet hat, müsste die zweite dann nicht eine Frau heiraten müssen, um das schwache Geschlecht nicht zu diskriminieren?

Die Frauenquote ist totalitär. Sie ist es aber nicht, weil sie mit biologischen Argumenten Politik betreibt, wie der Geschlechterforscher Gerhard Amendt in seiner Abrechnung Frauenquoten – Quotenfrauen vermutet. Sie ist totalitär, weil sie vom öffentlichen Recht her das Private aushöhlt. Das Privatrecht ist aber seit römischen Zeiten das wichtigere Recht. Denn vom Privaten, von unten nach oben bauen sich auch die öffentlichen Einrichtungen auf. Nicht von oben nach unten, wie Kommissare es schon immer haben wollten.

Tage ohne Papst II

Seltsam, dass es so viele Vatikangegner gibt, die die Sedisvakanz derart in Unruhe versetzt, dass sie tagelang nur über dass Konklave reden können. Um es auch nicht einen einzigen Tag ohne Papst aushalten zu müssen, werden unentwegt Anforderungsprofile aufgestellt und wieder verworfen. Sagenhaft! Wir aber wollen uns hier nicht mit der Papstwahl beschäftigen, sondern mit der Sedisvakanz. Warum mit aller Kraft darüber hinwegreden, dass wir dieser Tage keinen Papst haben? Warum sich nicht auf das konzentrieren, was der Fall ist? Der nächste Papst wird sich schon zu erkennen geben, wenn es soweit ist. – Heute antworte ich auf den Kommentar eines Freundes zu den gestrigen Abdankungs- und Rücktrittsbetrachtungen in »Tage ohne Papst I«.

Kommentar:

Ich habe den Eindruck, dass es sich um wachsende Formlosigkeit handelt – oder besser gesagt, um wachsendes ›Formunvermögen‹. Sind wir inzwischen so kleine »letzte« und auf unser Ich zurückgeworfene Menschen, dass uns alle überpersonellen repräsentativen Formen hoffnungslos zu groß werden?

Meine Antwort:

Ja, ich fürchte, so ist es. Schlimmer noch: Das Leben selbst wird uns »zu groß«. Aber vielleicht sind nicht nur wir das Problem. Vielleicht ist es auch »die Welt«. Anders gesagt, »zu groß« wird die Differenz zwischen Amt und Person, zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Zu groß wird die Differenz zwischen der wirklichen und der utopischen Welt, seit alle Verheißungen des Jenseits hier und jetzt im Diesseits realisiert werden müssen. Sogar der Vatikan scheint an weltfremden Reinheits- und Unschuldsforderungen nicht mehr vorbeizukommen, wenn eine über dreißig Jahre alte Unbeherrschtheit genügt, um aus dem Amt gefegt zu werden.

Jene Differenz hat es natürlich immer gegeben, aber früher, zu Zeiten eines hierarchischen Weltbildes, war sie selbstverständlich. Die Entfremdung war selbstverständlich. Da durfte es in der Welt und auch im Einzelnen ein »Oben und Unten« geben, ein »Außen und Innen«. Heute sollen jegliche Unterschiede und Grenzen verschwinden. Auf diesem Weg lassen die Spannungen im Individuum aber keineswegs nach. Im Gegenteil, sie steigen sogar an. Jeder soll in sich selbst diese ansteigenden Spannungen auch noch zum Ausgleich bringen können. Wer das nicht schafft, wirkt rückwärtsgewandt oder altmodisch, denn am Kreuzungspunkt von Emanzipationsversprechen und Transparenzforderung gibt es das Problem ja eigentlich gar nicht. Der neue Wunderglaube sagt: »Wer ehrlich mit sich und den anderen wäre, der würde zur Klage keinen Grund haben.« So funktioniert der Mensch aber nicht. Da ist eine neue Grausamkeit am Werke, die dem Einzelnen keinen Rückzugsraum lässt, nirgends.

Früher gab es viel mehr Mittel und Wege, Differenzen zu verbergen, zu überspielen, ihnen auszuweichen, sie zu überformen oder zu unterlaufen. Wenn Kaiser Wilhelm II. auf Nordlandfahrt ging, war er vier Wochen lang sehr weit weg und nur per Postboot oder Telegrafie erreichbar. Für heutige Begriffe war er gar nicht erreichbar. Ein Papst  konnte im 19. Jahrhundert noch beinahe wie ein Privatmann durch Rom spazieren. Heute, wo ihn die ganze Welt kennt, lastet auch ihr ganzes Gewicht auf ihm. Milliarden von Menschen verfolgen seine Worte und Wege. Dabei hilft ihnen eine abbruchsüchtige Journaille, die obendrein Krokodilstränen weint (»Respekt!«), sobald sie ein weiteres Opfer an den Rand des Zusammenbruchs gebracht hat. Selbst in den sechziger Jahren konnte ein Kanzler oder Bundespräsident noch sagen: »Um  zehn Uhr abends ist Schluss, aus, Feierabend! Da gehe ich ins Bett, Protokoll hin oder her!« So ein Politiker kam natürlich viel besser durchs Leben als jemand, der sich das mörderische Programm einer Angela Merkel aufhalst.

Es gab Mittel und Wege, die nach und nach abgeschafft und verbaut wurden. Heute kann man der Entfremdung im Amt und durch das Amt desto weniger ausweichen, je höher die unerfüllbaren Ansprüche steigen. Je mehr die Kontrollmöglichkeiten, die Rücksichtsforderungen der politischen Korrektheit und die allseitigen materiellen Erwartungen ausgebaut werden. Da darf man sich nicht wundern, dass die Amtsträger anfangen zu implodieren. Wer niemandem weh tun darf, muss wenigstens schweigen. Er muss innerlich verschwinden. Bundespräsident Gauck hat offenbar schon beschlossen, bald gar nichts mehr zu sagen. Die Ferndiagnose lautet »Depression«. Die stählerne Glätte und Makellosigkeit, die man als hoher Repräsentant heute braucht, um notfalls dem geballten Investigationspotential der Weltmedien standzuhalten, diese Perfektion gibt es überhaupt nicht, bei niemandem. Selbst Heilige waren vermutlich nicht rund um die Uhr heilig. Ohne Differenz gibt es keine Repräsentation. Ohne Differenz kann jeder nur sich selber repräsentieren. Und wir wundern uns, dass das Unbehagen wächst und wächst? Dass höchste Würdenträger anfangen zu kapitulieren?

Der Preis der Quote

Nachtrag zum nachfolgenden Nachtrag

Die Quote hat eine schwere, meist übersehene Nebenwirkung. Diejenigen, die von ihr profitieren, werden nur auf den ersten Blick »gleichgestellt«. Auf den zweiten Blick vertieft und verfestigt die Quote die jeweilige Gruppenzugehörigkeit, denn allein auf sie gründet sich ja der mittels Quote realisierte Anspruch. Die Quote fördert oberflächlich die Gleichheit, in Wahrheit die Ungleichheit. Und übrigens auch die Ungerechtigkeit, denn es ist ungerecht, Ungleiches gleich zu behandeln.

Über die Verwechslung von Innen und Außen

Ein beliebtes Klischee, das über die Emanzipation von Homosexuellen in Umlauf ist, lautet, sie habe die Erpressbarkeit abgeschafft. Welch ein Irrtum! Nichts ist wirklich neu, und nichts ist wirklich verschwunden. Die Dinge wechseln nur ihren Platz. Fast jeder ist entweder verwundbar oder erpressbar. Je höher die soziale Stellung, desto geringer die Verwundbarkeit. Aber desto höher die Erpressbarkeit. Erpressbar war früher, wer anders lebte, als er sprach. Erpressbar ist heute, wer anders spricht, als er lebt. Homosexualität ist keine private Neigung mehr. Sie konstituiere, so heißt es, nichts weniger als die »Identität« einer Person. Gemeint ist offenbar eine Identität von Innen und Außen. Früher war erpressbar, wer sein homosexuelles Privatleben hinter einer bürgerlichen »Fassade« verbarg. Wer heute dasselbe tut, riskiert immer noch viel. Der soziale Druck ist nicht verschwunden, er ist nur ein anderer geworden. Er zwingt dazu, die äußere Lebensführung bis hin zu Meinungen, Ansichten und Überzeugungen etwa vorhandenen homosexuellen Neigungen anzupassen.

Der Satz, »das Private ist politisch«, bedeutet zuallererst, dass das Private nicht mehr privat sein darf. Dass es keinen Grund mehr geben soll, öffentliche Rolle und private Neigungen voneinander zu trennen, oder aus Interesse am Gemeinwohl von der privaten Befindlichkeit abzusehen, oder die traditionelle Familie für unübertrefflich wertvoll zu erklären, während sie einem persönlich verschlossen bleibt. Wenn einer das tut, kann seine Neigung ihn immer noch zu Fall bringen. Eine um Jahrzehnte zurückliegende falsche Geste genügt. Würde er dagegen schweigen, ließe man ihn in Ruhe. Aber er spricht. Das ist die Stunde seiner Erpresser. Sie denunzieren sein Votum, etwa für die Weitergabe des Lebens, als Verrat an den Homosexuellen und vor allem natürlich als Verrat an seiner eigenen Homosexualität. Als ob sie allen gehören würde. Und als ob ein allgemeines Votum für die Weitergabe des Lebens nicht viel wichtiger wäre als die private Neigung.

Betrachten wir die Sache formal: Wer sich identitätspolitisch nicht in die Zange nehmen lässt, wer sich nicht zwingen lässt, mit sich identisch zu sein, wer innen und außen lebt oder oben und unten, wer die Spannung hält, der ist genauso gefährdet wie früher. Ganz gleich, wie die Homosexualität öffentlich bewertet wird – die Erpresser haben immer noch zu tun. Jedenfalls dann, wenn die Pflicht zur Ehrlichkeit (»outing«) höher bewertet wird als die Pflicht zur Wahrhaftigkeit. Im Rahmen der Wahrhaftigkeit wäre die Person mehr als ihre sexuelle Neigung. Sie dürfte den höheren Wert der allgemeinen Ordnung des Lebens auch dann anerkennen, wenn die Verfasstheit ihres eigenen Lebens dieser Ordnung nicht entsprechend würde. Anders gesagt: Eine Frau, die abgetrieben hat, müsste noch lange nicht für ein generelles Abtreibungsrecht sein. Genau das wird aber von ihr verlangt. Mehr noch, es wird als selbstverständlich auch um den Preis vorausgesetzt, dass sie sich und anderen Frauen den Schmerz ausredet.

Für die Ordnung des Lebens kann nur derjenige eintreten, der mit bestimmten eigenen Abweichungen diskret umgeht. Wenn das Heuchelei ist, dann brauchen wir eben manchmal die Heuchelei, um die Kluft zwischen individueller Lebensführung und (vernünftiger) sozialer Anforderung zu überbrücken. Wo die soziale Anforderung, Homosexualität wenigstens zu verbergen, wichtiger ist, kann die Heuchelei ein notwendiges Übel zur Aufrechterhaltung der Hierarchie des Lebens sein. Das Halten der Spannung zwischen Innen und Außen muss dann stillschweigend toleriert werden wie das Schließen der Tür und das Zuziehen der Gardine. Heimlichkeit kann man schlecht öffentlich rechtfertigen. Der letzte Grund für die sinnvolle Spannung zwischen Innen und Außen liegt aber darin, dass – im Falle von Homosexualität – die manifeste Andersartigkeit auch durch noch so wohlwollende Bewertungen und noch so weitgehende Gleichstellungsmaßnahmen nicht aus der Welt geschafft werden kann.

Hybridgattung. Nachtrag zur Sterbehilfe Nr. 7

I.

Im ersten Nachtrag zur Sterbehilfe vom 9. Januar habe ich geschrieben, dass sie für Arm und Reich attraktiv sei. Das ist in der Tat ein wichtiges Merkmal, denn es macht die Sterbehilfe zugleich attraktiv für die Gerechten unserer Tage. Auch die Homosexualität scheint in weiten Kreisen unter anderem deshalb so beliebt zu sein, weil sie gegen alle Hierarchien und sonstigen Unterschiede indifferent ist. Mindestens schützt sie weitgehend vor dem Vergewaltigungsvorwurf und – so paradox das klingt – sogar vor Abtreibung, insofern es gar nicht erst zur Zeugung kommt. »Beliebt« heißt in diesem Fall, dass die Befürworter der Homosexualität nicht homosexuell sein müssen. Vielleicht sind es Feministen, die da finden, dass die Männer ihre Sexualität unter sich ausmachen sollten (»Boygroup« heißt die enstprechende Kondomwerbung). Vielleicht sind es Männer, denen die Homosexualität der anderen die Konkurrenz um die Frauen erleichtert … Aber wir kommen vom Thema ab.

Zu den sinnfälligsten Kennzeichen der Massendemokratie gehören offenbar Phänomene, die von öffentlich propagierten und geförderten Impulshandlungen leben: Vögeln und Sterben, jetzt und sofort. Selbsteinschläferung und Homosexualität scheinen eine gleichheitssüchtige Gesellschaft der Verwirklichung ihrer Zeile ein wenig näher zu bringen. Im freiwilligen Suizid scheinen Herr und Knecht wirklich versöhnt zu werden. Das ist die gnostische Dimension der Sterbehilfe, mit der der neue, freilich tote Mensch die Ungleichheit an sich selbst und in sich selbst zum Ausgleich bringt. Er gibt den anderen ein Beispiel, dass ihm und ihnen die anstrengende fürsorgliche Pflege (Ungleichheit!) erspart. Sterbehilfe macht als radikal verwirklichte Gleichheit Konjunktur. Das Wasser muss auch bergauf fließen können (Kenneth Minogue).

II.

Die Sterbehilfe versöhnt den Hedonismus mit dem disziplinären Konformismus, was schon für Tocqueville die Pole der demokratischen Grundspannung waren (bei ihm hieß sie »Gleichheit und Despotismus«. Manche glauben doch tatsächlich, dieses Problem gäbe es heute nur in China.) »Hedonismus« bedeutet Reduktion auf niedrigste Triebe und Impulse. »Disziplinärer Konformismus« bedeutet Herrschaft der global ausufernden Hypermoral (Politische Korrektheit). Der Hedonismus unterfordert uns, der Konformismus überfordert uns. Zwischen beiden Kräften entsteht ein Vakuum, das nur durch ständiges Pendeln zwischen der einen und der anderen Daseinsform als unbeträchtlich erlebt werden kann. Beide Daseinsformen münden oft in dieselbe Suchtstruktur, weil die wirkliche Erfüllung ausbleibt. Die Übermutter Wohlfahrtsstaat produziert Sklaven in Form von Süchtigen, die als Eiferer auftreten und die Welt retten wollen, Pendler zwischen Anspruch und Abhängigkeit, zwischen NGO und Swingerclub.

Gehlens Hypermoral finden wir weiterentwickelt zur Hysterisierungsmoral: »Suchtmensch und Spätkultur«. Jetzt darf jeder sich einbilden (ganz gleich, ob Wähler oder Politiker), über sich selbst zu herrschen. Noch einmal Kenneth Minogue: »Jeder Mensch [wird] so sein eigener Phantasie-Despot, der über andere und deren Ressourcen nach Gutdünken verfügt.« (Die demokratische Sklavenmentalität, S. 286) Alle Außenhalte werden abgeräumt, weil sie einerseits zuviel Autorität und Hierarchie beanspruchen und andererseits zuviel Disziplin, Geduld und Gehorsam erfordern. Auch die Hilfsbereitschaft wird fragwürdig. Schenken ist ungerecht! Man wird kalt, darf sich aber als das Exemplar einer neuen Hybridgattung aus Sklave und Übermensch fühlen. »Regulierte Selbstregulierung« heißt das in der Verwaltungssprache. Der Preis: Die früher äußerlichen Unterschiede werden als innere Spannungen wahrhaft unerträglich. Das vermeintlich rettende Angebot gibt es natürlich auch schon. Es heißt Sterbehilfe.