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Arschtritt aus dem Führerbunker

Eine Frankfurter Professorin kämpft gegen die Zukunft der Familie und des deutschen Volkes. Ihr Motiv ist antideutscher Rassismus.

Es ist ein Krieg gegen das eigene Volk ausgebrochen, und ohne daß auch nur ein einziger Schuß fallen müßte, soll er mit unserem Untergang enden. Der Aggressor, das sind unsere eigenen Eliten in Politik und Medien. Wir wissen nicht, wer sie steuert, das können wir nur vermuten, aber daß sie gesteuert werden, ist am Ausmaß ihrer Gleichschaltung zu erkennen. Ob sie selbst daran glauben, das Richtige zu tun, wissen wir nicht. Jedenfalls versuchen sie nicht einmal zu heucheln, denn das würden wir merken. Sie lassen keine Selbstzweifel erkennen, und sie geben uns keinen noch so diskreten Hinweis darauf, daß sie etwas anderes dächten als sie sagen. Wenn sie das täten, gäbe es wenigstens einen Grund, unter veränderten »Rahmenbedingungen« auf einen »Politikwechsel« zu hoffen. Der ist nicht in Sicht, und die Temperatur steigt. Zuwanderungspolitik, Familienpolitik und Gleichstellungspolitik scheinen verschiedene Themen zu sein. Aber sie haben eine gemeinsame Wirkung. Diese Wirkung besteht darin besteht, daß die Deutschen ungefähr im Jahr 2035 zur Minderheit im eigenen Land werden. Vielleicht auch schon früher. Unser Bundespräsident teilte uns jetzt aus der Ferne mit, daß er das ganz prima findet, das Motto »Inder statt Kinder« hat er in dem betreffenden Land wiederbelebt. Er bietet mecklenburgische Erde wie Sauerbier an. Es ist aber nicht irgendeine Entwicklung, die wir da erleben, es ist die Folge eines Krieges, dessen Opfer wir, das heißt, unsere nicht zu gebärenden Nachfahren sind. Noch schwimmen wir tief unten in einem kühlen Brunnen, aber dieser Brunnen wurde bereits modernisiert wie alles andere im guten, alten Deutschland auch. Mikrowellen heizen das Wasser, bis es kocht. Das Experiment heißt »Endlösung Deutschland«. Zu seinen treibenden Kräften gehört die Frankfurter Juristin Ute Sacksofsky. Sie findet, daß wir, die Badenden, es nicht besser verdient haben. Sie selbst sitzt wohl irgendwo im Trocknen.

I.

»Ihr Kinderlein kommet – Bevölkerungspolitik als Staatsaufgabe«, so heißt ihre Rechtskolumne vom Juni 2013 im Merkur Nr. 769. Unseren längst geschwächten kollektiven Selbsterhaltungstrieb, soweit er überhaupt noch vorhanden ist, erklärt unsere Professorin kurzerhand für »nationalistisch«. Die Steigerung der Geburtenrate ist nach ihrer Meinung »kein legitimes staatliches Ziel«, dafür aber die kostentreibende Gleichbehandlung von allen möglichen Sonderlebensförmchen, die neuerdings ebenfalls »Familie« heißen sollen, auch wenn sie nie eine werden, weil ihnen die Zeugung von Kindern natürlicherweise verwehrt bleibt. Unser demographisches Problem hält Frau Professor wahlweise für unerheblich oder für begrüßenswert. Dabei genießt sie persönlich das Glück, überhaupt geboren worden zu sein, zu einer Zeit, da es den von ihr geforderten Verzicht auf ein staatliches Interesse an Neugeborenen noch nicht gab. Also nach ihr die Sintflut.

Die sogenannte Gleichbehandlung von offensichtlich Ungleichem erklärt Frau Professor nicht nur für geboten, sondern für zwingend. Warum, das sagt sie uns ganz offen, und dabei spielen irgendwelche gleich zu berechtigenden Gruppen plötzlich gar keine Rolle mehr. Die Berufung auf sie ist nur das Mittel zum abgründigen Zweck: »Gehen wir davon aus, dass es um die Weitergabe deutschen Erbgutes nach der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft nicht mehr gehen kann [wegen der Kollektivschuld, denkt sich wohl unsere Anhängerin des Morgenthau-Plans, A.L.]: Was wäre  eigentlich so schlimm daran, wenn die Deutschen aussterben sollten (was ohnedies noch ein paar Jahrhunderte dauern dürfte)? Das Territorium, auf dem sich derzeit [!] Deutschland befindet, könnte der Natur zurückgegeben oder (das ist wahrscheinlicher) von anderen Menschen besiedelt werden.«

Damit nicht genug. Wenige Zeilen später folgt ein biopolitischer Arschtritt aus den Tiefen des Führerbunkers, der an Zynismus nicht zu überbieten ist: »Wenn es diese deutsche Kultur nicht schafft, das Leben der kommenden Generationen mitzuprägen, dann muss sie wohl kaum unter Artenschutz gestellt werden.« Und damit die deutsche Kultur ihre Bewährungsprobe auch wirklich nicht besteht, betreibt Frau Professor ihre spezielle Form der Familienpolitik, in der sie unentwegt mit dem Gleichheitsgrundsatz herumwedelt, um alles zu unterstützen, was nicht nach traditioneller Familie – vulgo Kindern – aussieht. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist natürlich nur ein leicht zu durchschauender Vorwand. Um ihn geht es letztlich gar nicht.

Das destruktive Ziel besteht einzig und allein darin, eine positive Bevölkerungspolitik zu unterbinden. Kinder müssen der Frau Professor ein riesiger Dorn im Auge sein, denn deren Eltern kassieren ja Geld vom Staat dafür, daß sie Kinder haben, wie die Autorin nicht müde wird, sich seitenlang zu empören, indem sie jeden Euro Familienförderung einzeln aufzählt. Der Neid spritzt ihr nur so aus der Feder. Nähme man ihr Argument ernst, daß der Staat aus Gründen seiner weltanschaulichen Neutralität keine Geburtenförderung betreiben dürfte, könnte man ebenso gut eine weltanschauliche Neutralität in Fragen der persönlichen Lebenserhaltung konstruieren und fordern, daß Leute, die essen, und Leute, die nicht essen, in keiner Weise manipuliert werden dürften, auch nicht in die Richtung, die ihnen das nackte Leben retten würde: »Wenn du es nicht schaffst, dich zu erhalten, verreckst du halt, und deine Sippe am besten gleich mit. Artenschutz gibt’s nicht! Pech gehabt!«

Was im Einzelfall absurd klingt, weil es die Therapie von Bulimie unterbinden würde, wird von Frau Professor für das deutsche Kollektiv sogar mit Kant begründet und als ganz vernünftig ausgegeben: »Der Mensch soll niemals bloß als Mittel, sondern jederzeit zugleich als Zweck an sich selbst behandelt werden«, schreibt sie und hat, kaum daß der Satz beendet ist, das Wörtchen »zugleich« auch schon wieder vergessen. Sie tut so, als ginge es dem Staat nur um den Menschen als profanes Mittel seines Selbsterhalts, und das findet sie einfach degoutant, wobei sie vergißt, daß auch der Staat aus Menschen besteht – was nichts anderes bedeutet, als daß Frau Professor Menschen degoutant findet, die sich fortpflanzen und erhalten wollen. Jedenfalls, wenn sie das als Angehörige eines Kollektivs namens Deutsche wollen und im Interesse eines deutschen Staates und wenn der ihnen dafür auch noch Geld gibt. Ganz zu schweigen davon, daß auch ein Mensch, der ursprünglich als bloßes Mittel gedacht gewesen wäre (weil die Firma halt einen Erben braucht), spätestens ab dem Zeitpunkt seiner Zeugung unantastbarer »Zweck an sich« ist.

Aber mit der Natalität hat es unsere Frankfurter Juristin nun mal nicht. Daß sie persönlich kein Interesse daran hat, ist ihre Sache, aber daß sie die Öffentlichkeit mit ihrer penetranten Lebensfeindlichkeit manipuliert, damit ein paar Frauen mehr durch die fiktive »gläserne Decke« schießen, geht entschieden zu weit. Gegen Abtreibung zum Beispiel hat Frau Professor, soweit ich sehe, noch nicht das Wort erhoben, jedenfalls nicht im feinen Merkur, obwohl doch dies nun wirklich das Beispiel für eine Tat wäre, bei der es um nichts anderes als eine brutale Zweck-Mittel-Relation geht. Aber hier wird das Kind nicht geboren, und das ist nach Frau Sacksofsky ja nur zu begrüßen. Wenn es darum geht, daß ein Kind nicht geboren wird, darf die kühle Zweck-Mittel-Relation Anwendung finden; wenn es aber darum geht, daß es geboren wird, ist sie nicht erlaubt. Das liegt an der Neutralität des Staates, wir haben verstanden. Und an der Gleichheit von Leben und Tod (genauer gesagt, von Leben und Nicht-Leben), aus der der Tod (genauer gesagt, das Nicht-Leben) bekanntlich als Sieger hervorgeht und in diesem Fall auch hervorgehen soll. Diese dämonische Lebensfeindlichkeit drapiert Frau Professor mit einer zwar hübschen, aber verlogenen Zurückhaltung: »Familie ist der Ort, in dem gesellschaftliche Nützlichkeitserwägungen keinen Platz haben sollten.« Der Satz ist sogar mit Einschränkung richtig, aber hier geht es nicht darum, was in der Familie passiert, sondern außerhalb ihrer, nämlich auf Seiten des Staates.

Mit einem derartigen, nun ja, ich muß es leider sagen, menschverachtenden Müll  wird unsere Frau Professor sogar als Gutachterin im Bundestag gehört und darf dort erklären, daß das Betreuungsgeld dem Gleichheitsgrundsatz widerspräche. Nicht etwa, weil es den Zweck, für den es gemacht wurde, verfehle, sondern den, den Frau Sacksofsky seiner Nichtgewährung höchstpersönlich zuschreiben möchte, nämlich, die Frauen weg vom bequemen Herd ins Berufsleben hinauszutreiben, wo sie bekanntlich allesamt hingehören, seit sie von den Männern nichts mehr unterscheidet (ist da schon wieder Neid auf ein häusliches Leben im Spiel?). Für den Fall einer womöglich »rückwärtsgewandten«, »allein an der Steigerung der Geburtenrate orientierten Politik« (wieso »allein«?) prophezeit die Juristin das Eintreten von »Horrorszenarien«. Aha, dann kommt also Bomber-Harris wieder über den Kanal geflogen und haut alles kurz und klein. So etwa?

II.

Statt uns zu erklären, warum die Zeugung von Kindern auf einmal so gefährlich ist, hat Frau Professor eine weitere Kolumne verfertigt und ebenfalls im Merkur veröffentlicht. Dort äußert sie sich in der neuesten Nummer (777) zum »Märchen vom Untergang der Familie«. Einerseits handelt es sich bei der Rede vom Untergang der Familie also um ein Märchen, andererseits aber ist dieses Märchen doch keines, denn »die Monokultur der auf Ehe gegründeten Familie ist ausgestorben«, schreibt sie, »und kein Staatsrechtslehrer wird sie wiedererwecken können.« Natürlich weiß sie, daß es eine Monokultur in Sachen Familie noch nie gegeben hat. Sie muß aber ihren Gegnern die totalitäre Phantasie unterschieben, es hätte sie gegeben und sie ließe sich auch wiederbeleben. Erstens, damit die Autorin nicht selbst als totalitär dasteht, und zweitens, damit die große, polierte Vase namens Monokultur, gemeint ist aber die Familie, möglichst laut auf dem Boden zerschellt. Hier spritzt ihr zwar einmal nicht der Neid, dafür aber die merkwürdige Zufriedenheit über eine Entwicklung aus der Feder, die normale Leute mindestens bedauernswert finden.

Dazu paßt es, daß sie den tausendmal betonten Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber sozusagen alten und neuen »Familien« an keiner Stelle inhaltlich füllt. Das gehört zur Strategie, denn die substantielle Ungleichheit dessen, was gleich behandelt werden soll, darf gar nicht erst auffallen. Wo es darauf ankäme, den Unterschied kenntlich zu machen, weil es um Kinder und Jugendliche geht, die in Europa bislang zu 72 Prozent glücklicherweise immer noch mit Mama und Papa aufwachsen, werden wir mit leeren Worten abgespeist. Aber bevor wir abgespeist werden, werden wir getäuscht. Die Autorin sagt nichts gegen den falschen und von ihr vermutlich gewünschten Leseeindruck, daß jenes Drittel Kinder, das außerhalb der Ehe geboren wird, von vornherein bei gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen würde.

Wie es wirklich ist, das interessiert Frau Professor nicht. Und deshalb soll es auch alle anderen nicht mehr interessieren. Das öffentliche Interesse an der auf Ehe gegründeten Familie sei »nicht offensichtlich«, behauptet sie mit einer erstaunlichen Grausamkeit gegen Kinder, die natürlich und grundsätzlich viel lieber bei ihren eigenen, biologischen Eltern aufwachsen. Ob die Kinder »in einer für sie förderlichen Umgebung« aufwachsen (von eigenen Eltern ist nicht die Rede), das hänge »eben nicht an der ›Form‹, in der die Eltern zusammenleben, sondern an den gelebten Inhalten.« Man ahnt, welche Inhalte dazugehören und welche nicht. Möglichst frühe Einführung in die Welt der Darkrooms – ja; Hochzeit von Mann und Frau auf dem womöglich katholischen Dorf – nein. Und dann die »Form«, in der die Eltern zusammenleben. Als ob es nicht zunächst darum geht, daß sie überhaupt zusammenleben. Aber nein, darum geht es der Frau Professor nicht. Da sie es schon nicht mit Kindern hat, hat sie es auch nicht mit dem wünschenswerten Zustand, daß deren Eltern sich zum Wohle ihres Nachwuchses möglichst lieben und vertragen. Schlimmer noch. Es geht ihr nicht nur nicht darum, daß möglichst viele Kinder in den Genuß einer stabilen elterlichen Beziehung kommen. Sie ist sogar dagegen, denn das würde ja die traditionelle Familien-»Monokultur« stärken. Das führt zu einer absurden Konsequenz. Gleichbehandlung und Gleichstellung führen früher oder später zu dem absurden, gedanklichen Kurzschluß, daß es mindestens gleich viele hetero- und homosexuelle »Eltern« geben müsste. Als ob etwas, was nicht wünschenswert ist, sondern allenfalls toleriert werden kann, doch noch wünschenswert wird, sobald es nur genug davon gibt.

Das Recht der Kinder auf ihre eigenen Eltern ist der Preis, den diese schöne neue Welt der Gleichheit kosten darf und kosten soll. Frau Sacksofsky zahlt ihn gern – auf Kosten fremder Wehrloser, deren Mutter sie jedenfalls nicht ist. Gewiß, im strengen Sinn gibt es kein »Recht auf Eltern«, weil auch hier das Schicksal jederzeit dazwischenfunken kann. Im übertragenen Sinn gibt es dieses Recht aber eben doch. Die Erfüllung des natürlichen, menschengemäßen Grundbedürfnisses auf Liebe durch die eigenen Eltern kann zwar, aus welchen Gründen auch immer, beeinträchtigt werden. Aber ein solches Unglück gibt uns nicht das Recht zu einer Kulissenschieberei, bei der die Substanz (eigene Mama, eigener Papa) zur bloßen »Form«-Frage herabgewürdigt und durch beliebige »Inhalte« ersetzt wird. Denn das ist totalitär. Als Stalins Sekretär eines Tages den Namen seiner Frau auf den Todeslisten fand, beruhigte der Chef seinen Mitarbeiter mit den Worten, es werde schon alles gut. Als der Sekretär am Abend nach Hause kam, öffnete eine neue, ihm unbekannte Frau die Tür. Diese Form der Grausamkeit finden wir auch in dem neuen Essay von Frau Sacksofsky, in dem die Frage tunlichst vermieden wird, wie in ihren neuen »Familien«-Formen die beiden leiblichen Elternteile vorkommen, von denen mindestens eins willkürlich durch den gleichgeschlechtlichen »Lebenspartner« ersetzt werden können soll. Was zur Folge hat, daß diese Elternteile von vornherein danach ausgewählt werden, ob sie später Ansprüche auf eine Beziehung zum Kind erheben oder nicht.

Sacksofskys Argumente zielen darauf ab, unveränderliche Naturrechtspositionen abzuräumen, als ob sie spätestens seit den fünfziger Jahren überflüssig wären – seit Kinder, wie alles andere auch, bekanntlich aus der Steckdose kommen. Sie behauptet sogar, der Wertewandel wäre dem Verfassungsrecht als Diskriminierungsverbot »dogmatisch eingeschrieben« und ziele auf »gleiche Anerkennung« in immer neuen Problemfällen ab. Sie verschweigt nur leider, daß dabei die wichtigste Gleichheit unter den Tisch fällt: daß alle Kinder eine eigene Mama und einen eigenen Papa haben, ganz gleich, von wem und aus welchen Gründen sie wie gezeugt wurden. Niemand anderes als Frau Professor selbst macht mit ihrer verrückten Argumentation den Menschen zum bloßen Mittel: die Kinder nämlich, um deren Schicksal sie sich einen Dreck schert und denen man beliebige Lebensumstände aufdrücken kann, die zufällig im Interesse irgendwelcher sexueller Randgruppen liegen. In was für einer Dekadenz leben wir, daß solche Phantasien auf Staatskosten gezüchtet und verbreitet werden dürfen? Daß wir uns unmöglich machen vor dem großen Rest der Welt, der zum Glück nach wie vor anders tickt, und nicht nur in Rußland?

III.

In ihrem erfolgreichen Buch Das Drama des begabten Kindes erklärt die Autorin und Psychoanalytikerin Alice Miller den rapiden Zuwachs von Depressionen in unserer Zeit damit, daß das Leben in mehreren, gleichzeitig existierenden Wertesystemen enorm erschwert wird. Der Halt im eigenen Selbst, und das heißt bei Miller, der lebensnotwendige Zugang zu den eigenen Bedürfnissen und Gefühlen, die Fähigkeit, sie zu artikulieren, wird immer schwieriger. Früher, in abgeschirmten Wertesystemen, half der Zusammenhalt der Gruppe mit. Wenn heute dem Menschen der Halt im eigenen Selbst versagt bleibt, droht die Depression, und das oft lebenslang. Und wo bleibt nach Alice Miller dem Menschen wohl der Zugang zu sich selbst am häufigsten versagt? In narzißtischen Verhältnissen, wo ein Elternteil oder beide vor allem auf sich selbst und ihre eigene Triebbefriedigung bezogen sind und nicht auf das Kind. Wo das Kind von klein auf lernt, seine eigenen Triebe und Bedürfnisse zugunsten der Eltern zurückzustellen, wie zum Beispiel das Bedürfnis nach seinem zweiten Elternteil …

In Zeiten der äußeren und inneren Pluralisierung, der Zunahme globaler Einflüsse und der Vervielfältigung unserer Lebenswelten käme es erst recht darauf an, die daraus entstehenden Zumutungen zu kompensieren. Und zwar durch das beste Mittel, das es gibt. Das ist eine liebevolle Kindheit mit stabilen Beziehungen möglichst zu den eigenen Eltern, die ausreichend Zeit haben, die Bedürfnisse der Kinder vollauf zu befriedigen (in den frühen Jahren sollte das die Mutter tun), so daß das Kind für sein Leben lang »satt« ist und sich derart gestärkt allen kommenden Herausforderungen stellen kann. Anders geht es bekanntlich nicht. Es ist verrückt, diese Notwendigkeit völlig zu ignorieren und ein lebenslang anhaltendes seelisches Massenelend heraufzubeschwören, welches aus dem »Recht auf Anerkennung« neuer, ungleicher »Familien«-Formen folgen würde. Dieses Recht gibt es nicht, denn Anerkennung »gehört zur Selbstdarstellung der anderen«, wie der Rechtsphilosoph Gerd Roellecke betont hat. Und wie man  nicht oft genug wiederholen kann.

Die geforderte »Gleichbehandlung« hat, wie alles, ihren Preis, hier in Form einer dramatischen und verschwiegenen, künstlich erzeugten Ungleichheit. Menschen, die auf eine glückliche Kindheit mit eigenen, nicht narzißtisch auf das gleiche Geschlecht fixierten Eltern zurückblicken können, haben gute Chancen, einigermaßen entspannt auf der Siegerstraße durchs Leben zu fahren. Das weiß und beachtet jeder kluge Personalberater bei seiner Kandidatenauswahl, indem er wie nebenbei den Bewerber nach der Intaktheit seiner Herkunftsfamilie fragt. Die anderen, die schon in den ersten drei Lebensjahren Pech hatten und es nie auf die Siegerstraße schaffen, werden sich künftig bei Leuten wie Frau Professor Sacksofsky bedanken dürfen, die ihren morbiden Gleichheitsterror mindestens solange betreiben würde, bis die Deutschen ausgestorben sind oder nur noch aus seelischen Krüppeln bestehen. Diese biopolitische Grausamkeit, erdacht ausgerechnet von einer Frau, wird uns deshalb so kritiklos präsentiert, weil es sich bei den Opfern ja »nur« um Deutsche handelt, die ihren Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen Völkern dieser Erde bekanntlich verwirkt haben. Vor lauter Eifer merkt Frau Sacksofsky gar nicht, daß wir den Artenschutz, den sie uns verwehren möchte, überhaupt nicht brauchen, besser gesagt, daß man einen Artenschutz für Deutsche nur dann ablehnen kann, wenn man der Meinung ist, irgendjemand hätte die Macht, ihn zu gewähren oder zu verweigern.

Mir persönlich ist diese Sichtweise neu. Ich wüßte nicht, wer eine solche Macht oder ein solches Recht besäße. Vor allem dachte ich immer, daß die Menschenrechte so eine Art Artenschutz wären, die, so verstehe ich Frau Sacksofsky, für uns Deutsche plötzlich nicht mehr zu gelten brauchen. Ich kannte den Artenschutz ganzer Völker bzw. seine Verweigerung bislang nur in der Form, daß zum Beispiel die Nazis den Juden, Polen und wem sonst noch alles den »Artenschutz« absprachen, um den sie niemand gebeten hatte …

Daß Frau Sacksofsky Karriere macht, während sie uns einen Artenschutz abspricht, um den wir sie nicht gebeten haben, verheißt nichts Gutes. Man muß sich nur antifaschistisch und antinationalistisch genug gebärden, damit die Vereinigung mit dem bekämpften Gegenteil sich unbemerkt vollziehen kann – unbemerkt und zugleich vor aller Augen. Auch der Führer war der Meinung, daß unsere Tage zu Recht gezählt seien.

Die Diktatur der Konfusion

Wer daran erinnert, was Kinder brauchen, ist noch lange nicht homophob.
Zehn Thesen gegen die Homo-Ehe von Bertrand VERGELY

Vorbemerkung von Andreas Lombard

Wenn zur Zeit darüber berichtet wird, dass die Einführung der Homo-Ehe die Bevölkerung Frankreichs in zwei gleich große Hälften spalte – die eine dafür, die andere dagegen (mit einer geschätzten Million Demonstranten) –, dann könnte der Eindruck entstehen, als ob dies in Deutschland anders wäre. Ich glaube aber, dass auch bei uns mindestens die Hälfte der Bevölkerung gegen die Homo-Ehe ist, wenngleich das weder offiziell festgestellt noch mitgeteilt, sondern von ihren Befürwortern zum Horrorszenario erklärt wird. Unter der Herrschaft des Skandals bleibt der wahre Skandal verborgen. Die Leidtragenden der Homo-Ehe in Verbindung mit einem »Recht auf Kinder« (das es bislang für niemanden gibt!) sind – Kinder. Kinder, denen die gemeinsame Aufzucht durch Vater und Mutter verweigert wird. Gewiss, es gibt Scheidungen, und es gibt Kuckuckskinder. So etwas kommt vor. Das Fehlen eines Elternteils aber planmäßig in die Wege zu leiten, ist ein Verbrechen am Kind, und es wird ihm schwere seelische Schäden zufügen.Die Gegnerschaft wird umso stärker werden, je deutlicher sich diese Folgen zeigen und – je mehr Immigration Europa zulässt. Denn bemerkenswerter Weise haben sich in Frankreich die Vertreter der jüdischen Gemeinde und der Muslime auf die Seite der Gegner des Gesetzes gestellt. Das heißt, dass sich die politischen Kräfteverhältnisse gerade neu formieren. Den Ausgang der letzten Abstimmung in der Nationalversammlung im Rahmen der zweiten Lesung des Gesetzes am Dienstag, dem 23. April, wird die Gegenbewegung zwar kaum zu ihren Gunsten beeinflussen können. Aber der Widerstand insbesondere friedlicher, junger Leute, die sich »Les veilleurs« (Die Wächter) nennen, nimmt zu. Dass es bei dem auch heftigen Widerstand in Frankreich nicht zwingend um die notorisch unterstellte Homosexuellenfeindlichkeit geht und dass sich der Widerstand auf gewichtige naturrechtliche Argumente beruft, um lediglich die Ungerechtigkeiten und Unmenschlichkeiten eines überzogenen Gleichstellungsdenkens anzuprangern, das belegt der folgende Beitrag, der seit dem 14. Januar in zahlreichen französischen Internetforen erschienen ist. Sein Autor Bertrand Vergely, geb. 1953, ist französischer Philosoph und Theologe. Er ist Absolvent der »Ecole normal supérieure« von Saint-Cloud. Vergely lehrt am »Institut d’Etudes politiques«, am »Institut de théologie orthodoxe Saint-Serge« und am »Lycée Pothier«. Wir danken dem Autor für die freundlich erteilte Genehmigung, seinen Text auf D.E.d.E. zu publizieren.

 

Die Diktatur der Konfusion

1.
Es kommt darauf an, zwischen der Frage der Homosexualität und der Frage der sogenannten Homo-Ehe zu unterscheiden. Homosexualität gehört in die Sphäre des Privaten und Individuellen. Es gibt in der Gesellschaft Menschen, deren Zuneigung sich auf Menschen gleichen Geschlechts bezieht. Warum ist das so? Wir wissen es nicht und werden es wegen der Vielzahl der möglichen Gründe wohl niemals wissen. Nichtsdestotrotz handelt es sich um einen Tatbestand, den die Gesellschaft anerkennen muss, indem sie den Homosexuellen die gleichen Rechte auf Schutz ihrer Privatsphäre zugesteht wie jedem anderen Bürger.

2.
Im Gegensatz dazu betrifft die Einführung der Homo-Ehe alle. Denn hiermit soll eine bislang gültige Norm ein für alle Mal abgelöst und eine neue Norm für Familie, Abstammung und Weitergabe des Lebens etabliert werden.

3.
Die Ehe ist in ihrem Ursprung eine natürliche Gegebenheit. In ihr vereinen sich ein Mann und eine Frau und zeugen gemeinsame Kinder. Indem Gesellschaft und Staat diese Ehe als Institution etablieren, schaffen sie nur einen rechtlichen Rahmen, um jene naturgemäße Grundlage zu schützen.

4.
Es deutet derzeit viel darauf hin, dass Ehe, Abstammung und Weitergabe des Lebens ihre Bedeutung verändern. Die Weitergabe des Lebens soll nicht mehr als der hauptsächliche Sinn der Ehe verstanden werden. Statt der Zeugung von Kindern soll vielmehr das »Gefühl« zu ihrer Grundlage werden. Ebenso scheint auch die Bedeutung eines Kindes nicht mehr vorrangig darin zu liegen, Frucht der Verbindung eines Paares zu sein. Immer öfter kommt es zur »Nachfrage nach Kindern«, etwa als Wunsch nach Adoption durch Einzelstehende oder nach künstlicher Befruchtung von zeugungsunfähigen Paaren. Somit stellt sich eine Frage, die alle betrifft, Hetero- ebenso wie Homosexuelle, nämlich, ob das »Gefühl« die einzige Grundlage der Ehe darstellen soll, und ob der Wunsch nach einem Kind, von wem auch immer geäußert, den einzigen Grund für seine Existenz bilden kann. Anders gefragt, soll das, was in der Lebenspraxis zunehmend um sich greift, zur verbindlichen Norm werden?

Wer dies bejaht, muss sich darüber im Klaren sein, dass dann auch kein formeller Widerspruch etwa gegen eine Aufhebung des Inzestverbotes möglich wäre. Wenn das »Gefühl« unabhängig von allen natürlichen Gegebenheiten normbildend wird, dann wird in seinem Namen ein Vater fordern können, seine Tochter oder gar seinen Sohn; eine Mutter, ihren Sohn oder ihre Tochter; eine Schwester, ihren Bruder oder ihre Schwester; und ein Bruder, seine Schwester oder seinen Bruder heiraten zu dürfen. In einem solchen Fall, wo das Gefühl als Grundlage eines Rechtes jenseits der natürlichen Realität gesetzt wurde, wird bald niemand mehr wissen, wer er im Hinblick auf den anderen ist. Schwerwiegende Identitätskrisen werden die leicht vorhersehbare Folge sein. Die krankhaften Tendenzen eines hedonistischen Individualismus, für den die Realität nicht existiert und nicht mehr existieren darf, werden sich dramatisch verstärken. Wenn der Vater auch Liebhaber der Tochter, die Mutter auch Geliebte des Sohnes sein kann, wird der gängige Begriff der Familie absurd und die erzieherische Autorität der Eltern eliminiert. Die Familie explodiert sozusagen.

Wenn nun aber das Inzestverbot fiele, dann würde das auch die Zukunft des Menschen an sich bedrohen. Denn dieses Verbot erinnert an nichts Geringeres, als dass der Mensch sich selbst durch die Ehe und die Weitergabe des Lebens entfaltet und fortzeugt, nämlich, indem er sich an einen anderen bindet, der eben nicht derselben Familie entstammt und nicht demselben Geschlecht angehört, und dass es eben seine Bestimmung ist, nicht auf seine eigene Familie und sein eigenes Geschlecht beschränkt zu bleiben.

In dieser Perspektive lastet auf dem Gesetzgeber im Fall der Regelungen zur Homo-Ehe eine besonders große Verantwortung. Beschließt er, aus der Ehe eine Rechtsangelegenheit auf der Basis des Gefühls und unabhängig von allen natürlichen Gegebenheiten zu machen, ebnet er dem Ruin der psychischen Identität des Menschen, dem Ruin seiner Familie und seiner Zukunft den Weg.

5.
Jenseits dieser Fragen, die alle betreffen, Hetero- ebenso wie Homosexuelle, wirft die Homo-Ehe eine Reihe weiterer spezifischer Fragen auf, die sehr genau bedacht werden sollten. Die wichtigste ist die nach der Bedeutung des Wortes »gleich«. Ist es möglich, im Namen der Gleichheit und der Antidiskriminierung eine Gleichheit aller Paare zu schaffen? Dem stehen gewichtige Gründe entgegen:

6.
Im Sinne der einfachen Frage nach der Wirklichkeit, nach dem natürlich Gegebenen, kann man Heterosexualität und Homosexualität schwerlich als »gleich« ansehen. Ein Paar aus Mann und Frau ist nicht das Gleiche wie ein Paar aus zwei Männern oder zwei Frauen. Heterosexuelle Paare sind nicht homosexuell, und homosexuelle Paare sind nicht heterosexuell. Hier Gleichheit herstellen zu wollen, bedeutet schlicht, die Wirklichkeit zu negieren und eine große Konfusion zwischen dem Wesen des Menschen und seiner (jeweiligen) Lebenspraxis zu schaffen. Heterosexualität ist, vor aller Lebenspraxis, dem Wesen des Menschen gemäß. Homosexualität wird zwar praktiziert, aber deshalb entspricht sie noch lange nicht dem Wesen des Menschen.[1] Der Grund ist klar: Um homosexuell zu sein, muss man zunächst Mann oder Frau, also Teil der heterosexuell ausgeprägten Natur des Menschen sein. Wenn dieser Unterschied nun im Namen der Gleichheit eingeebnet wird, läuft dies auf ein Diktat der Lebenspraxis über das Wesen des Menschen hinaus. Die gefährliche Folge kann über kurz oder lang die immer radikalere Unterdrückung der für den Menschen wesentlichen geschlechtlichen Differenz sein. Die Homo-Ehe würde also zwangsläufig diktatorische Effekte zeitigen. Um den Homosexuellen gleiche Rechte zuzugestehen, würde es letztlich der Menschheit verboten werden müssen, noch irgendeinen Unterschied zwischen Mann und Frau zu machen. Wer in der Heterosexualität einen Wesenszug und nicht eine bloße Lebenspraxis des Menschen sieht, könnte wegen Diskriminierung verurteilt werden. Im Ergebnis würde dies eine neue Menschheit bedeuten. Bisher lebten wir in einer durch Unterscheidungen geprägten und sich in Unterscheidungen mitteilenden Welt. Was wir dann erleben würden, wäre eine auf »Ununterscheidbarkeit« gegründete Welt. Da die Differenzierung der Wesenszug allen Lebens ist, die Entdifferenzierung aber das Wesen des Todes,[2] bedeutet die Einführung der Homo-Ehe nichts anderes, als dass von nun an das Prinzip des Todes die Menschheit leiten würde.

7.
Die Probleme der gesetzlich dekretierten Gleichheit aller Paare spiegeln sich auch auf der Ebene der Kinder wider. Offenbar droht in Vergessenheit zu geraten, dass ein homosexuelles Paar keine eigenen Kinder haben kann. Das mag man bedauern, aber es ist so – zwei Männer oder zwei Frauen können miteinander kein Kind zeugen. Für die Weitergabe des Lebens bedarf der Mann der Frau und die Frau des Mannes. Gleichwohl fordern die Homosexuellen, »ein Kind haben zu dürfen«. Sie beziehen sich hierbei auf das Recht heterosexueller Paare, ein Kind zu adoptieren oder die Möglichkeiten künstlicher Befruchtung in Anspruch zu nehmen. Dabei scheinen sie zu vergessen oder vergessen machen zu wollen, dass es nicht das Recht, sondern die Natur ist, wodurch ihnen eigene Kinder versagt bleiben. Natürlich kann ein heterosexuelles Paar adoptieren oder eine künstliche Befruchtung vornehmen. Gleichwohl aber wird ein solchermaßen empfangenes Kind niemals dieselbe Bedeutung haben wie ein von Homosexuellen adoptiertes Kind. Denn wenn ein heterosexuelles Paar adoptiert, so gleicht es hiermit ein individuelles Unfruchtbarkeitsproblem aus. Wenn hingegen ein homosexuelles Paar adoptiert, so versucht es, eine grundsätzliche Unmöglichkeit zu umgehen. Die symbolische Bedeutung eines solchen Kindes ist eine andere. Eine Unmöglichkeit mithilfe eines Gesetzes umgehen zu wollen, führt uns in einen Bereich prometheischer Fiktionen jenseits der menschlichen Realität.

8.
Bislang beruht das Verständnis von Gesellschaft auf dem Verständnis ihrer Grenzen, darauf, dass – kurz gesagt – nicht alles möglich ist. Dass nicht alles gesetzlich beschlossen werden kann. Dass nicht alles hergestellt oder gemacht werden kann. Diese Grenzen sind auch schützende Grenzen. Die Einsicht, dass nicht alles gesetzlich beschlossen werden kann, bewahrt uns vor einer Diktatur des Rechts, und der Gedanke, dass nicht alles hergestellt werden kann, vor einer Diktatur der Wissenschaft. Mit der Homo-Ehe und dem Recht homosexueller Paare auf Adoption und künstliche Befruchtung würde sich das ändern. Die Idee, dass nichts unmöglich sei, würde die Bedeutung von Grenzen leugnen. Der Schutz vor einer Diktatur des Rechts würde fallen. Alles würde per Gesetz »umsetzbar« werden. Zugleich würden die Dämme brechen, die uns vor einer Diktatur der Wissenschaft bewahren. Alles würde »machbar« werden. Bislang sind wir der Natur gefolgt, die, wie Montaigne sagte, eine »sanfte Führerin« ist. Von nun an würden wir dem Recht und der Wissenschaft folgen. Die Natur hat es vermieden, den Menschen der Willkür des Menschen zu unterwerfen. Künftig würde der Mensch dem Menschen gehorchen müssen, ohne dass der Mensch als solcher noch irgendwem oder irgendetwas Untertan wäre. In eben jenem anything goes sah Dostojewski im 19. Jahrhundert ebenso wie Leo Strauss im 20. Jahrhundert die Essenz des Nihilismus. Zusammen mit Nietzsche und gleichermaßen illusionslos wie dieser erkannten sie im Nihilismus die verhängnisvolle Heimsuchung Europas. Mit der Homo-Ehe und dem Recht Homosexueller auf Adoption und künstliche Befruchtung würde das anything goes Wirklichkeit werden. Damit würde der Nihilismus siegen – ein Triumph des Rechtes, der Wissenschaft und des entgrenzten Menschen.

9.
Ebenso ist zu unterscheiden zwischen einem Kind, das man herkömmlich zeugt, und einem Kind, das man »machen« lässt. Ein durch ein Paar gezeugtes Kind ist Person. Die Zeugung durch Mann und Frau, die sich in Liebe vereinen, führt dazu, dass dieses Kind keine Ware und kein Handelserzeugnis ist. Ein Kind, das man durch Dritte »machen« lässt, ist keine Person, sondern ein Objekt, eine verhandelbare Ware: Man »leiht« eine Mutter, oder man »spendet« den Samen (gegen Bezahlung). Lionel Jospin hat angemerkt, es gebe kein Recht »auf ein Kind«, sondern vielmehr ein Recht »des Kindes«. Mit der Homo-Ehe, die das Recht auf künstliche Befruchtung einschließt, wird genau dies verdreht und das Recht des Kindes dem Recht auf Kinder geopfert. Unter dem Vorwand, Homosexuellen ein Recht auf Kinder geben zu wollen, wird das Kind von der Person zum Objekt degradiert. Während Menschenrechtsvertreter in aller Welt gegen die Verdinglichung des Menschen kämpfen, wird das Kind im Namen des Rechts der Homosexuellen zum bloßen Objekt.

Daneben gibt es praktische Einwände, vor allem gegen die Kosten. Damit zwei Männer ein Kind bekommen, muss eine Leihmutter engagiert werden. Das ist nicht billig – der Preis liegt zwischen 80.000 und 100.000 Euro. Sobald Homosexuelle mit dem Recht »auf ein Kind« ausgestattet sind, werden sie die Kostenübernahme durch die Sozialversicherungen fordern, was deren Defizite steigern wird. Wer bezahlt also diese Kinder? Falls sie zu einer staatlichen »Leistung« werden, wird der Staat ausreichend Leihmütter bzw. ihre spezifische Fähigkeit als geregelte Dienstleistung zur Verfügung stellen müssen. Auch wenn der Staat sich weigern sollte, zum Zuhälter-Staat zu werden, der Frauenhandel erlaubt und organisiert, wird er doch die Leihmutterschaft regulieren müssen. Das ist alles andere als eine harmlose Angelegenheit. Was passiert, wenn ein Paar mit dem Baby einer Leihmutter unzufrieden ist und es zurückgeben will? Soll man dieses Paar zwingen, das Kind zu behalten? Oder soll man das Kind zur Waise machen? Soll man die Leihmutter dazu zwingen und sie dafür bezahlen, dass sie es behält und aufzieht? Und wer zahlt den Psychiater, den dieses Kind später unweigerlich brauchen wird?

10.
Auf das Problem des »Machen-Lassens« von Kindern folgt das Problem ihrer Erziehung. Es ist ein Unterschied, ob es sich bei den Eltern um Vater und Mutter oder aber um zwei Väter oder zwei Mütter handelt. Einem Kind, das in einer Homo-Ehe aufwächst, wird das Wissen darüber verweigert, wie es ist, Vater und Mutter zu haben. Darf man dem Kind aber dieses Recht nehmen? Wenn ja, dann hieße das, dass die Homosexuellen – damit sie ein gleiches Recht auf Kinder erhalten – ihren Kindern im Unterschied zu den Kindern heterosexueller  Eltern gleiches Recht verweigern dürften. Damit homosexuelle Paare heterosexuellen Paaren gleichgestellt werden, bedarf es einer massiven Ungleichbehandlung der jeweiligen Kinder. Natürlich haben auch Waisen keine Mutter oder keinen Vater. Aber hier handelt es sich um eine Art Unfall, um individuelles Unglück, nicht um die Folge einer rechtlichen Entscheidung. Das Recht von Homo-Paaren auf ein Kind erfordert die bewusste Schaffung von Waisenkindern als gesetzliche Institution. Diese Kinder werden gesetzlich verpflichtet sein, entweder keinen Vater oder keine Mutter zu haben. Eine solche Situation wird früher oder später notwendigerweise Revolten hervorrufen. Dem Kind eines homosexuellen Paares wird das Recht auf seine wahre Abstammung genommen. Seine Herkunft bleibt abwesend. Für die Entwicklung eines Kindes aber ist sie alles andere als verzichtbar. Das Kind wird sich, kindlicher Neigung entsprechend, selbst für das familiäre Ungleichgewicht schuldig fühlen.

Daraus folgt, dass die Anhänger der Homo-Ehe und des Rechts auf Adoption und künstliche Befruchtung Opfer einer fatalen Konfusion sind, wenn sie das geplante Gesetz als einen demokratischen Fortschritt proklamieren. Wer da glaubt, dass all dies ein gutes Ende nähme, wird sich schon bald bitter getäuscht sehen. Es wird ein böses Ende nehmen, denn der Preis ist zu hoch. Niemand sollte glauben, dass die Leugnung sexueller Differenz keine Konsequenzen haben werde. Niemand sollte glauben, dass »gemachte« Kinder, denen man in vielen Fällen das Recht auf die Kenntnis ihrer Abstammung rauben wird, nicht früher oder später dagegen aufbegehren werden. Und niemand sollte glauben, dass das Verbot der Begriffe »Mutter« und »Vater« zu einer menschlicheren und friedfertigeren Gesellschaft führen würde. Wer behauptet, dass durch die gesetzliche Einrichtung der Homo-Ehe Probleme gelöst würden, der lügt. Es werden neue Probleme geschaffen. Das 20. Jahrhundert hat die Tragödien des Totalitarismus durchlebt, vor allem das Projekt der Schaffung eines neuen Menschen aus einer bestimmten Rasse oder Klasse. Wir dürfen jetzt nicht der Versuchung nachgeben, mittels einer eine Diktatur von Recht und Wissenschaft den neuen Menschen aus dem Gleichheitsdenken zu kreieren. Die Familie beruht auf natürlichen Gegebenheiten. Daran sollten wir in unserem eigenen Interesse nicht rühren.

Wir alle haben homosexuelle Freunde und Bekannte, die wir schätzen und respektieren. Wir wollen nicht bezweifeln, dass sie lautere Absichten haben. Auch nicht, dass sie in der Lage wären, ein Kind zu erziehen. Wir zweifeln auch nicht daran, dass Kinder in manchen heterosexuellen Partnerschaften nicht gut behandelt werden. Der fatale Fehler liegt vielmehr darin anzunehmen, dass all dies ein Grund für die Einführung der Homo-Ehe mit Recht auf Adoption und künstliche Befruchtung wäre.

Recht und Gesetz sind eine Sache, der Einzelfall ist eine andere. Das Recht kann sich nicht aus Einzelfällen ableiten, sondern nur aus ganzheitlichen Regeln. Wenn es um die Homo-Ehe geht, so stehen dahinter dermaßen gefährliche Grundannahmen, dass ein solches Gesetz den grundlegenden Interessen des Menschen eindeutig widerspräche. In der Nationalversammlung hat die Linke heute die Mehrheit. Mit ihrer Mehrheit kann die Linke die Homo-Ehe durchsetzen. Sie könnte aber stattdessen auch dem Menschen und seiner Würde zur Mehrheit verhelfen. Das würde sie ehren. Und damit würde sie zugleich ihren eigensten Interessen dienen. Niemand muss einem Zwang gehorchen, wenn er dabei der Vernunft widersprechen soll. Die Homo-Ehe mit ihrer ausschließlichen Basis im »Gefühl« ist wider die Vernunft. Die Preisgabe der Unterscheidung von Mann und Frau oder ihre Reduktion auf bloße Lebenspraxis ist wider die Vernunft. Es ist wider die Vernunft, ein Kind um jeden Preis zu wollen – sei es durch Adoption, Leihmutterschaft oder Samenspende. Und schließlich ist es wider die Vernunft, nicht mehr von Mutter und Vater sprechen zu wollen. – Kurz gesagt, eine juristisch-medizinische Bastelarbeit Familie zu nennen, ist grober Unfug. Die Worte haben ihren Sinn, indem sie auf die Wirklichkeit verweisen. Wenn die Worte nur noch einen Sinn haben sollen, den man ihnen willkürlich zuschreiben kann, haben sie bald gar keinen mehr. Wir befinden uns dann nicht mehr im Bereich der Vernunft, sondern im Bereich der Konfusion. Herrschaft der Konfusion, Diktatur der Konfusion, Konfusion des Denkens und Handelns – müssen wir es wirklich derart übertreiben?



[1] Anmerkung des Übersetzers: Der Gedanke entspricht der bekannten Formulierung Goethes, die Knabenliebe sei »in der Natur, obgleich sie wider die Natur« sei.

[2] Anmerkung des Übersetzers: In ähnlichem Sinne sprach Papst Johannes Paul II. von einer sich in Europa ausbreitenden »Kultur des Todes«.

Inklusion oder Tod

Jerzy Montag, Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen, ist ein Befürworter der Sterbehilfe. Er schränkt ein: sofern die Entscheidung für den Tod »autonom« getroffen wird (wie auch immer man das macht). Und dann ist derselbe Abgeordnete – neben Christian Ströbele – ein Gegner des Inzestverbots. Klar: Die sexuelle Befreiung, das Recht auf Abtreibung und schließlich das Recht auf Sterbehilfe bilden einen nimmersatten Dreiklang. Jeder dieser drei Punkte wird im Allgemeinen aber nur für sich diskutiert. Die Zusammenschau fällt aus, während der schier unüberbietbare Vorteil gerade in der Kombination liegt, indem etwa Nr. 2 und Nr. 3 dabei helfen, die peinlichen Folgen von Nr. 1 zu beseitigen. Nur weil es Nr. 2 und Nr. 3 gibt, kann man Nr. 1 immer hemmungsloser vorantreiben. Mit Nr. 3 kann man darüber hinaus die demographischen Folgen von Nr. 2 beantworten, obwohl Nr. 3 in gewisser Weise noch schlimmer ist als Nr. 2 …

Wir erinnern uns an das Geschwisterpaar aus Zwenkau bei Leipzig, das vier gemeinsame Kinder gezeugt hat und für seine verbotene Liebe von der Wochenzeitung Die Zeit im Jahre 2004 überaus einfühlsam und verständnisvoll porträtiert wurde. Zwei der vier Kinder sind mehrfach behindert und waren damals in ihrer Entwicklung deutlich zurückgeblieben. Aber das macht nichts, denn für Behinderte gibt es die von den Vereinten Nationen geforderte »Inklusion«. Falls sie möchten, haben sie ein Recht darauf, gut aufgehoben zu sein. Falls sie das nicht möchten, haben sie die Möglichkeit, Sterbehilfe zu beanspruchen. Die wird in Deutschland bereits straffrei praktiziert; Euthanasie ist jetzt freiwillig. Der behinderte Nachwuchs kann sich früher oder später (in Holland ab 16 Jahren) zwischen den beiden Möglichkeiten »autonom« entscheiden.

Die radikale Liberalisierung schafft sich ihre künstlichen Probleme selbst und steht der künstlichen Lösung ihrer künstlichen Probleme natürlicherweise nicht im Wege. Sich unter diesen Bedingungen um das Kindeswohl zu sorgen, hieße, Geschwisterliebe zu diskriminieren, wie ja auch die Kritik am Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare ohne Rücksicht auf die betroffenen Kinder unter »Homophobie« fällt: »Man munitioniert die Verteilungskämpfe rassistisch und kämpft zugleich gegen den Rassismus; ungefähr so, wie man die Emanzipationsfragen sexualisiert und gegen den Sexismus kämpft; ungefähr so, wie man die Patienten hospitalisiert und gegen den Hospitalismus kämpft, indem man die Patienten einfach umbringt.« (Wir sollen sterben wollen, S. 71)