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Es gibt kein gutes Töten

Die Sterbehilfe kommt und eskaliert – wie zuvor die Abtreibung

Der Bundestag hat die Beihilfe zum Suizid rechtlich geregelt – ein schwarzer Tag für die Menschenwürde. Es wurde eine Grauzone geschaffen, die Rechtsunsicherheit ist größer als zuvor.

Der 6. November 2015 war ein schwarzer Tag für den Lebensschutz. An diesem Tag hat der Deutsche  Bundestag mit der Neufassung der Paragrafen 217 StGB zwar die geschäftsmäßige Sterbehilfe verboten, die private Sterbehilfe hat er aber zugleich erlaubt. Wenn das Gesetz bestand hat, ist Sterbehilfe in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal. Dank der engagierten Lebensschützer hatte der Bundestag immerhin die Chance, die Sterbehilfe vollständig zu verbieten. Niemand wird sagen können, dass es keine Alternative gegeben habe. Weiterlesen

Ausweitung der Grauzone

Neues zum Thema Sterbehilfe


Auf instinktiver Ebene weiß waches Leben unfreiwillig mehr, als ihm lieb sein kann, von den Verlegenheiten des Daseins
auf der nach vorn geneigten schiefen Ebene. Der Grad des Neigungswinkels unterliegt dem Streit – den nennen die Höflichen »Politik«.

Peter Sloterdijk, Die schrecklichen Kinder der Neuzeit.
Über das anti-genealogische Experiment der Moderne,
Berlin 2014, S. 86

 

Mit einer Deutlichkeit, die auch seitens der Katholischen Kirche in Deutschland nicht eben häufig ist, hat sich Kardinal Woelki Dienstagabend in Bonn gegen Sterbehilfe ausgesprochen: »Seit wann, muss man entschieden fragen, haben Ärzte die Lizenz zum Töten? Es kommt einer Pervertierung des Arztberufes gleich, wenn der, der Leben erhalten soll, es preisgibt. […] Es ist erschreckend, zu sehen, wie sehr die Tabuisierung der Sterbehilfe, die nach den Gräueltaten der Nationalsozialisten jahrzehntelang Konsens war, in den aktuellen Debatten fällt.« In der Tat werden wir uns bald fragen müssen, welche Sorte von Arzt wir vor uns haben. Einen, der uns helfen will, gewiss. Aber auf welche Weise?

Zur selben Zeit, da Woelki in Bonn in einem vollbesetzten Saal sprach, fand in der Katholischen Akademie Berlin die Jahrestagung der Juristenvereinigung Lebensrecht statt. Dort wurden mehrere Positionspapiere der Bundesparlamentarier zur Regelung der Suizidhilfe diskutiert. Wohlgemerkt: Zur Neuregelung geäußert haben sich Abgeordnete des Deutschen Bundestages, darunter auch die ehemalige Ministerin Kristina Schröder, nicht aber die Bundesregierung selbst, die sich seit dem nicht realisierten Gesetzentwurf der Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger (den das Kabinett immerhin einstimmig beschlossen hatte) auffällig bedeckt hält. Der eigentliche Dissens war allerdings nicht auf dem Podium zu erleben, sondern zwischen Podium und Publikum. Die Parlamentarier, die zum Teil überfraktionelle Gruppenentwürfe vorstellten, unterschieden sich in ihren Vorschlägen minimal.

Alle wollen sie, selbstverständlich, die Hospiz-Arbeit und die Palliativmedizin stärken. Das will auch die Bundesregierung – und sei es, um Ängste vor Schlimmerem zu besänftigen. Alle finden sie die Angebote eines Roger Kusch unseriös und verwerflich. Fast niemand aber will die aktuelle Gesetzeslage, nach der die Suizidbeihilfe allein durch das ärztliche Standesrecht behindert wird, verschärfen. Mit einer einzigen, Dienstagabend auf dem Podium leider nicht vertretenen Ausnahme. Vielmehr geht es etwa den Ageordneten Kristina Schröder (CDU/CSU) und Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) ausdrücklich darum, das ärztliche Standesrecht der Bundesgesetzgebung zu unterwerfen, was leider auch manche Ärzte befürworten, die endlich aus der »Grauzone« gelegentlich praktizierter Suizidbeihilfe herauswollen. Und das, obwohl doch weit und breit kein Arzt wegen einer solchen Tat rechtskräftig verurteilt worden wäre, wie der Heidelberger Jurist Ekkehart Reimer betonte. Auch bislang wurde unter ärztlichem Beistand durchaus würdevoll gestorben und wenn nötig, auch unter professioneller Therapie von Angst, Schmerzen und Atemnot, die alle drei behandelbar sind.

Offiziell wird im Grunde aber nur noch die Frage diskutiert, ob und in welcher Form die organisierte und geschäftsmäßige Sterbehilfe erlaubt werden soll (dagegen sind Kerstin Griese, SPD, u.a.) und welche Sicherungsmaßnahmen ihr mit auf den Wege gegeben werden, wobei aus der Erfahrung der anhaltend hohen Abtreibungszahlen heraus klar sein dürfte, was erschwerende Auflagen dem Lebensschutz langfristig bringen – nämlich nichts. Bündnis 90/Die Grünen wollen die Sterbehilfevereine und die geschäftsmäßige Suizidhilfe aufwerten und auch die Werbung für Sterbehilfe erlauben (in der Schweiz kämpfen die Sterbehilfevereine derzeit recht erfolgreich um Zutritt zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen). Die Grünen preschen von allen Abgeordneten am weitesten nach vorn. Sie haben immerhin in diesem einen Punkt recht, den die Abgeordnete Keul gestern vorbrachte: Dass eine verbotene oder verwerfliche Tat nicht dadurch besser würde, dass sie nur Einzelpersonen (Angehörigen, Ärzten und Freunden) erlaubt wäre, nicht aber Vereinen und Organisationen.

Wenn diese Art »Hilfe« überhaupt erlaubt sein soll, dann müssen alle »helfen« dürfen, solange sie nicht von niederen Beweggründen getrieben sind und nicht die Tatherrschaft zu erlangen versuchen, also jemanden zum Suizid überreden wollen. Aber wer kann das kontrollieren? Wer ist schon wikrlich dabei, wenn Sterbewilliger und Suizidhelfer den Tod beschließen? Wir dürfen gespannt sein, wie man Übergriffe und Nötigungen künftig verhindern wird, wenn dieselbe Abgeordnete Keul davon ausgeht, dass es keiner besonderen Dokumentationspflichten bedürfe, da ohnedies jeder Arzt bestrebt sein werde, den Willen des Suizidenten für den Fall etwaiger Vorwürfe und Klagen nachzuweisen. Der Vertrauensvorschuss ist mindestens erstaunlich. Dies wundert einen aber nicht bei einer Partei, die sich nur um die Ökologie der Tiere und der Natur im Allgemeinen kümmert und die des Menschen geradezu rachsüchtig bekämpft.

Der bereits erwähnte Heidelberger Jurist Ekkehart Reimer war es, der in seinem Eingangsreferat eine bemerkenswerte Parallele zu den Jägern und Gejagten der Vorgeschichte zog. Damals wie heute neigten die Menschen dazu, diejenigen, die nicht mehr mitkämen, zurückzulassen, damit das Wohl der übrigen nicht von der Hilfsbedürftigkeit der Schwachen beeinträchtigt werde. Auch solche Parallelen können die Grünen nicht von ihrem Brutalisierungskurs abbringen. Hartnäckig widersprach die Abgeordnete Keul mehrfachen Hinweisen aus dem Publikum, dass die schiefe Ebene zwangsläufig zu einer dramatischen Zunahme der Sterbehilfefälle führen werde. Dafür gebe es keinerlei Beleg, behauptete sie, obwohl doch bekannt ist, dass etwa die Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit im Jahre 2013 einen dramatischen Zuwachs von 8000 Mitgliedern zu verzeichnen hatte. 2014 schieden bei Exit mit 583 Suizidenten bereits 25 Prozent mehr Menschen aus dem Leben als im Vorjahr. Allein in den ersten beiden Monaten des Jahres 2015 wurden 5000 neue Mitglieder aufgenommen, und damit dürfte sich der Zuwachs von 2013 schon in diesem Jahr vervielfachen. In zehn oder zwanzig Jahren dürften die Fälle assistierten Suizids also in die Zehntausende gehen.

Patrick Sensburg (CDU/CSU) ist einer derjenigen Abgeordneten, die sich für den vollen Lebensschutz einsetzen und eine Strafbarkeit der Suizidbeihilfe fordern wollen, und zwar mit bis zu fünf Jahren Gefängnis. Sensburg saß am Dienstag nicht mit auf dem Podium. Warum eigentlich nicht? Wie kommt es, dass in der Veranstaltung einer Lebensrechts-Organisation im Hause der Katholischen Akademie niemand eine katholische Position vertritt, dass auch nicht einziges Mal das fünfte Gebot vorgebracht wird? Dabei wäre doch der Einbezug gerade dieser Position die einzige Möglichkeit, die Rede von einer ergebnisoffenen Debatte zu rechtfertigen. Aber offenbar soll eine solche gar nicht stattfinden, allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz. Je größer der Veranstaltungsreigen zu diesem Thema wird, desto belangloser und nichtssagender wird er auch, und desto mehr stellt sich das Gefühl ein, die entscheidende Schlacht fände überhaupt nicht statt oder sei längst entschieden. Seit wann sind sich Politik, große Medien und Wirtschaft einig, dass der »demografische Wandel« das »sozialverträgliche Frühableben« benötige, wie der damalige Ärztekammerpräsident Karsten Vilmar das schon 1998 nannte?

Wie gesagt, der Widerspruch kam Dienstagabend allein aus dem Publikum, von dort aber unisono. Das führte immerhin zu einem merklichen Unwohlsein auf dem Podium. Aber nicht einmal Katharina Jestaedt vom Kommissariat der deutschen Bischöfe konnte sich in ihrer Antwort auf die Wortmeldungen dazu durchringen, die christlicherseits einzig naheliegende Position zu vertreten. Warum musste ausgerechnet sie, die sie ja nicht den Gesetzgeber vertrat, darauf hinweisen, dass das, was dieser beschließt, auch für Nichtchristen (die noch dazu bislang in der Minderheit sind) »valide« sein müsse? Was treibt die deutschen Bischöfe? Was hindert sie, bei einer solchen Gelegenheit deutliche Worte zu finden?

Zu den interessanteren Hinweisen des Abends gehörte erstens die Erwähnung von empirischen Studien durch den Diskussionsleiter Daniel Deckers (FAZ), nach denen sterbewillige Patienten dem assistierten Suizid die Tötung auf Verlangen vorzögen. Es klingt plausibel, dass sie lieber gleich alles dem Arzt oder Helfer überlassen. Wir bekommen also bald eine weitere Diskussion um Tötung auf Verlangen, sobald der assistierte Suizid alltäglich geworden ist. Die Abgeordnete Keul sagt aber, die schiefe Ebene lasse sich nicht beweisen. Zweitens: Pro Jahr gibt es in der Bundesrepublik rd. 100.000 Suizidversuche und 10.000 gelingende Suizide. Das ergibt einen potentiellen Kundenstamm, der weit über den Mitgliederzahlen von Exit und Dignitas liegt. Sollen jene 90.000 Menschen, die ihren Suizidversuch bislang überleben (bei weitem nicht alle starten einen zweiten Versuch) ihn künftig nicht mehr überleben? Wer will dazu beitragen, dass sie ihn nicht mehr überleben? Ihre Hausärzte, die sich bislang um die Nachversorgung, etwa um die Heilung der Schnittwunden gekümmert haben?

Den Werther-Effekt haben wir da noch gar nicht berücksichtigt … Die Abgeordnete Keul sagt aber, die schiefe Ebene lasse sich nicht beweisen. Drittens: Der Schweizer Außenminister habe jüngst beklagt, hieß es, dass die meisten Fälle von Sterbehilfe auf ältere, alleinstehende Frauen aus Großstädten entfallen (drei Fünftel der Mitglieder von Exit sind Frauen). Allmählich fürchtet die Schweiz angesichts der vielen Suizidtouristen offenbar um ihre Reputation. Wenn das Durchschnittsalter der Suizidenten heute bei 77,5 Jahren liegt, dann können wir uns jedenfalls ausrechnen, was uns beim Altwerden der geburtenstarken Jahrgänge mit ihrem hohen Singleanteil erwartet, also in zwanzig bis dreißig Jahren. Die Abgeordnete Keul sagt aber, die schiefe Ebene lasse sich nicht beweisen. Wahrscheinlich würde sie das auch für die 100.000 Abtreibungen pro Jahr behaupten, deren Zahl nur noch relativ zur sinkenden Bevölkerungszahl steigt.

Natürlich kann die Bundesrepublik mit einer gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe dafür sorgen, dass die Leute nicht mehr in die Schweiz fahren müssen (geht es darum, sich die Anteile an einem künftig stark wachsenden Markt zu sichern?). Das Ergebnis wird aber sein, dass die Sterbewilligen dann aus den Ländern, in denen der assistierte Suizid bislang verboten ist, nach Deutschland kommen werden, nämlich aus Österreich, Polen, Italien, England, Wales, Portugal und Spanien. Will das der Deutsche Bundestag? Will das die Bundesregierung? Dazu ein Zitat aus der Begründung des von Patrick Sensburg vertretenen Gesetzentwurfs:

»Die Angehörigen und Freunde werden sicher nicht selbst in der Apotheke das Gift kaufen, sondern den Arzt auffordern, dem Suizidenten zu ›helfen‹. Dies umso mehr, wenn das bisher in der Regel zur Selbsttötung verwendete Gift Natriumpentobarbital zur Verwendung am Menschen freigegeben würde. Natriumpentobarbital darf nach § 13 BtMG lediglich in der Veterinärmedizin zum Einschläfern von Tieren verordnet werden. Wenn man die ärztliche Beihilfe zum Suizid erlauben würde, würde man auch im Betäubungsmittelrecht insofern Änderungen vornehmen müssen. Damit würde man im wörtlichen Sinn den Giftschrank öffnen, und das im bevölkerungsreichsten Land Europas, das zugleich über die höchste Zahl an Ärzten verfügt. Der oft beklagte ›Sterbehilfe-Tourismus‹ würde dann Deutschland als Ziel wählen.«

Wenn die vielbeschworene »Autonomie«, auf die sich die Befürworter der Sterbehilfe stützen, das letzte Ziel und das oberste Gebot ist, warum wollen sie dann nicht auch die Tötung auf Verlangen erlauben, zumal es Fälle gibt, in denen der Suizident nicht einmal einen Becher halten kann? Warum dann den Suizid auf tödlich Erkrankte begrenzen? »Trotz der bleibenden Einsprüche der Kirchen [die ziemlich schwach ausfallen, A.L.] wollen viele Menschen selbst entscheiden, wie sie ihr Leben beenden, also auch ohne tödliche Krankheit einen Suizid verüben können, ohne dabei auf ärztliche Begleitung verzichten zu müssen.« (Heike Schmoll, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28.4.2015)

Tatsächlich, so stellt die Begründung des einzigen Gesetzentwurfs mit Rücksicht auf den Lebensschutz klar, wird der heute schon erkennbare Versuch, die gegenwärtige Grauzone zu beseitigen, zu ihrer unabsehbaren Ausweitung führen. Die Tötung auf Verlangen ist verboten, weil die Behauptung, »auf Verlangen« des Toten gehandelt zu haben, ohne dessen Zeugenschaft so überaus schwer nachzuweisen ist. Bei der Berufung darauf, nur Beihilfe geleistet zu haben, sieht es aber nicht besser aus: »Diese Aussage ist gerichtlicherseits kaum überprüfbar. Würde man dem Täter zugestehen, dass er sich darauf zurückziehen kann, nur ›geholfen‹ zu haben, würde man einen tatsächlich rechtlich nicht mehr überprüfbaren Raum schaffen.«

Tatsächlich muss alle Tötungsenergie, die der Suizident nicht selbst aufbringen kann oder will, vom Helfer kommen. Je mehr der Helfer hilft, desto mehr wird er zum Täter, desto mehr muss er sich den Todeswunsch des anderen, der nicht sein eigener ist, zu eigen machen. Er muss selber wollen, dass der andere stirbt. Wie kann er das wollen und warum? Wie ist es möglich, die lauteren Motive jemals von den unlauteren zu scheiden? Niemand kann bei genauem Nachdenken »helfen«, ohne aktiv zu töten. Der leichte, schmerzlose Selbstmord, der Selbstmord für alle, wird logischerweise von der Ausnahme zu Regel, wenn das Tötungsverbot fällt. Er wird zu einem dauerhaften Alternativangebot, zu einer makabren Zusatzleistung, sobald die Hemmschwellen für die Helfer abgebaut wurden.

Die Dienstagabend wiederholt betonte Straffreiheit für den Helfer gibt es im deutschen Strafrecht leider wirklich. Dabei handelt es sich um eine schlichte Gesetzeslücke, die die europäischen Nachbartstaaten nicht kennen. Bei der Frage nach der Freiheit von Schuld sieht es im Hinblick auf den »Helfer« und seine Helfershelfer aber schon ganz anders aus. Beim Suizid wird der Weg vom Dürfen über das Sollen (wir werden es wollen sollen) zum Müssen führen. Rette sich wer kann, vor allem vor dem Helfenwollen.

Arschtritt aus dem Führerbunker

Eine Frankfurter Professorin kämpft gegen die Zukunft der Familie und des deutschen Volkes. Ihr Motiv ist antideutscher Rassismus.

Es ist ein Krieg gegen das eigene Volk ausgebrochen, und ohne daß auch nur ein einziger Schuß fallen müßte, soll er mit unserem Untergang enden. Der Aggressor, das sind unsere eigenen Eliten in Politik und Medien. Wir wissen nicht, wer sie steuert, das können wir nur vermuten, aber daß sie gesteuert werden, ist am Ausmaß ihrer Gleichschaltung zu erkennen. Ob sie selbst daran glauben, das Richtige zu tun, wissen wir nicht. Jedenfalls versuchen sie nicht einmal zu heucheln, denn das würden wir merken. Sie lassen keine Selbstzweifel erkennen, und sie geben uns keinen noch so diskreten Hinweis darauf, daß sie etwas anderes dächten als sie sagen. Wenn sie das täten, gäbe es wenigstens einen Grund, unter veränderten »Rahmenbedingungen« auf einen »Politikwechsel« zu hoffen. Der ist nicht in Sicht, und die Temperatur steigt. Zuwanderungspolitik, Familienpolitik und Gleichstellungspolitik scheinen verschiedene Themen zu sein. Aber sie haben eine gemeinsame Wirkung. Diese Wirkung besteht darin besteht, daß die Deutschen ungefähr im Jahr 2035 zur Minderheit im eigenen Land werden. Vielleicht auch schon früher. Unser Bundespräsident teilte uns jetzt aus der Ferne mit, daß er das ganz prima findet, das Motto »Inder statt Kinder« hat er in dem betreffenden Land wiederbelebt. Er bietet mecklenburgische Erde wie Sauerbier an. Es ist aber nicht irgendeine Entwicklung, die wir da erleben, es ist die Folge eines Krieges, dessen Opfer wir, das heißt, unsere nicht zu gebärenden Nachfahren sind. Noch schwimmen wir tief unten in einem kühlen Brunnen, aber dieser Brunnen wurde bereits modernisiert wie alles andere im guten, alten Deutschland auch. Mikrowellen heizen das Wasser, bis es kocht. Das Experiment heißt »Endlösung Deutschland«. Zu seinen treibenden Kräften gehört die Frankfurter Juristin Ute Sacksofsky. Sie findet, daß wir, die Badenden, es nicht besser verdient haben. Sie selbst sitzt wohl irgendwo im Trocknen.

I.

»Ihr Kinderlein kommet – Bevölkerungspolitik als Staatsaufgabe«, so heißt ihre Rechtskolumne vom Juni 2013 im Merkur Nr. 769. Unseren längst geschwächten kollektiven Selbsterhaltungstrieb, soweit er überhaupt noch vorhanden ist, erklärt unsere Professorin kurzerhand für »nationalistisch«. Die Steigerung der Geburtenrate ist nach ihrer Meinung »kein legitimes staatliches Ziel«, dafür aber die kostentreibende Gleichbehandlung von allen möglichen Sonderlebensförmchen, die neuerdings ebenfalls »Familie« heißen sollen, auch wenn sie nie eine werden, weil ihnen die Zeugung von Kindern natürlicherweise verwehrt bleibt. Unser demographisches Problem hält Frau Professor wahlweise für unerheblich oder für begrüßenswert. Dabei genießt sie persönlich das Glück, überhaupt geboren worden zu sein, zu einer Zeit, da es den von ihr geforderten Verzicht auf ein staatliches Interesse an Neugeborenen noch nicht gab. Also nach ihr die Sintflut.

Die sogenannte Gleichbehandlung von offensichtlich Ungleichem erklärt Frau Professor nicht nur für geboten, sondern für zwingend. Warum, das sagt sie uns ganz offen, und dabei spielen irgendwelche gleich zu berechtigenden Gruppen plötzlich gar keine Rolle mehr. Die Berufung auf sie ist nur das Mittel zum abgründigen Zweck: »Gehen wir davon aus, dass es um die Weitergabe deutschen Erbgutes nach der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft nicht mehr gehen kann [wegen der Kollektivschuld, denkt sich wohl unsere Anhängerin des Morgenthau-Plans, A.L.]: Was wäre  eigentlich so schlimm daran, wenn die Deutschen aussterben sollten (was ohnedies noch ein paar Jahrhunderte dauern dürfte)? Das Territorium, auf dem sich derzeit [!] Deutschland befindet, könnte der Natur zurückgegeben oder (das ist wahrscheinlicher) von anderen Menschen besiedelt werden.«

Damit nicht genug. Wenige Zeilen später folgt ein biopolitischer Arschtritt aus den Tiefen des Führerbunkers, der an Zynismus nicht zu überbieten ist: »Wenn es diese deutsche Kultur nicht schafft, das Leben der kommenden Generationen mitzuprägen, dann muss sie wohl kaum unter Artenschutz gestellt werden.« Und damit die deutsche Kultur ihre Bewährungsprobe auch wirklich nicht besteht, betreibt Frau Professor ihre spezielle Form der Familienpolitik, in der sie unentwegt mit dem Gleichheitsgrundsatz herumwedelt, um alles zu unterstützen, was nicht nach traditioneller Familie – vulgo Kindern – aussieht. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist natürlich nur ein leicht zu durchschauender Vorwand. Um ihn geht es letztlich gar nicht.

Das destruktive Ziel besteht einzig und allein darin, eine positive Bevölkerungspolitik zu unterbinden. Kinder müssen der Frau Professor ein riesiger Dorn im Auge sein, denn deren Eltern kassieren ja Geld vom Staat dafür, daß sie Kinder haben, wie die Autorin nicht müde wird, sich seitenlang zu empören, indem sie jeden Euro Familienförderung einzeln aufzählt. Der Neid spritzt ihr nur so aus der Feder. Nähme man ihr Argument ernst, daß der Staat aus Gründen seiner weltanschaulichen Neutralität keine Geburtenförderung betreiben dürfte, könnte man ebenso gut eine weltanschauliche Neutralität in Fragen der persönlichen Lebenserhaltung konstruieren und fordern, daß Leute, die essen, und Leute, die nicht essen, in keiner Weise manipuliert werden dürften, auch nicht in die Richtung, die ihnen das nackte Leben retten würde: »Wenn du es nicht schaffst, dich zu erhalten, verreckst du halt, und deine Sippe am besten gleich mit. Artenschutz gibt’s nicht! Pech gehabt!«

Was im Einzelfall absurd klingt, weil es die Therapie von Bulimie unterbinden würde, wird von Frau Professor für das deutsche Kollektiv sogar mit Kant begründet und als ganz vernünftig ausgegeben: »Der Mensch soll niemals bloß als Mittel, sondern jederzeit zugleich als Zweck an sich selbst behandelt werden«, schreibt sie und hat, kaum daß der Satz beendet ist, das Wörtchen »zugleich« auch schon wieder vergessen. Sie tut so, als ginge es dem Staat nur um den Menschen als profanes Mittel seines Selbsterhalts, und das findet sie einfach degoutant, wobei sie vergißt, daß auch der Staat aus Menschen besteht – was nichts anderes bedeutet, als daß Frau Professor Menschen degoutant findet, die sich fortpflanzen und erhalten wollen. Jedenfalls, wenn sie das als Angehörige eines Kollektivs namens Deutsche wollen und im Interesse eines deutschen Staates und wenn der ihnen dafür auch noch Geld gibt. Ganz zu schweigen davon, daß auch ein Mensch, der ursprünglich als bloßes Mittel gedacht gewesen wäre (weil die Firma halt einen Erben braucht), spätestens ab dem Zeitpunkt seiner Zeugung unantastbarer »Zweck an sich« ist.

Aber mit der Natalität hat es unsere Frankfurter Juristin nun mal nicht. Daß sie persönlich kein Interesse daran hat, ist ihre Sache, aber daß sie die Öffentlichkeit mit ihrer penetranten Lebensfeindlichkeit manipuliert, damit ein paar Frauen mehr durch die fiktive »gläserne Decke« schießen, geht entschieden zu weit. Gegen Abtreibung zum Beispiel hat Frau Professor, soweit ich sehe, noch nicht das Wort erhoben, jedenfalls nicht im feinen Merkur, obwohl doch dies nun wirklich das Beispiel für eine Tat wäre, bei der es um nichts anderes als eine brutale Zweck-Mittel-Relation geht. Aber hier wird das Kind nicht geboren, und das ist nach Frau Sacksofsky ja nur zu begrüßen. Wenn es darum geht, daß ein Kind nicht geboren wird, darf die kühle Zweck-Mittel-Relation Anwendung finden; wenn es aber darum geht, daß es geboren wird, ist sie nicht erlaubt. Das liegt an der Neutralität des Staates, wir haben verstanden. Und an der Gleichheit von Leben und Tod (genauer gesagt, von Leben und Nicht-Leben), aus der der Tod (genauer gesagt, das Nicht-Leben) bekanntlich als Sieger hervorgeht und in diesem Fall auch hervorgehen soll. Diese dämonische Lebensfeindlichkeit drapiert Frau Professor mit einer zwar hübschen, aber verlogenen Zurückhaltung: »Familie ist der Ort, in dem gesellschaftliche Nützlichkeitserwägungen keinen Platz haben sollten.« Der Satz ist sogar mit Einschränkung richtig, aber hier geht es nicht darum, was in der Familie passiert, sondern außerhalb ihrer, nämlich auf Seiten des Staates.

Mit einem derartigen, nun ja, ich muß es leider sagen, menschverachtenden Müll  wird unsere Frau Professor sogar als Gutachterin im Bundestag gehört und darf dort erklären, daß das Betreuungsgeld dem Gleichheitsgrundsatz widerspräche. Nicht etwa, weil es den Zweck, für den es gemacht wurde, verfehle, sondern den, den Frau Sacksofsky seiner Nichtgewährung höchstpersönlich zuschreiben möchte, nämlich, die Frauen weg vom bequemen Herd ins Berufsleben hinauszutreiben, wo sie bekanntlich allesamt hingehören, seit sie von den Männern nichts mehr unterscheidet (ist da schon wieder Neid auf ein häusliches Leben im Spiel?). Für den Fall einer womöglich »rückwärtsgewandten«, »allein an der Steigerung der Geburtenrate orientierten Politik« (wieso »allein«?) prophezeit die Juristin das Eintreten von »Horrorszenarien«. Aha, dann kommt also Bomber-Harris wieder über den Kanal geflogen und haut alles kurz und klein. So etwa?

II.

Statt uns zu erklären, warum die Zeugung von Kindern auf einmal so gefährlich ist, hat Frau Professor eine weitere Kolumne verfertigt und ebenfalls im Merkur veröffentlicht. Dort äußert sie sich in der neuesten Nummer (777) zum »Märchen vom Untergang der Familie«. Einerseits handelt es sich bei der Rede vom Untergang der Familie also um ein Märchen, andererseits aber ist dieses Märchen doch keines, denn »die Monokultur der auf Ehe gegründeten Familie ist ausgestorben«, schreibt sie, »und kein Staatsrechtslehrer wird sie wiedererwecken können.« Natürlich weiß sie, daß es eine Monokultur in Sachen Familie noch nie gegeben hat. Sie muß aber ihren Gegnern die totalitäre Phantasie unterschieben, es hätte sie gegeben und sie ließe sich auch wiederbeleben. Erstens, damit die Autorin nicht selbst als totalitär dasteht, und zweitens, damit die große, polierte Vase namens Monokultur, gemeint ist aber die Familie, möglichst laut auf dem Boden zerschellt. Hier spritzt ihr zwar einmal nicht der Neid, dafür aber die merkwürdige Zufriedenheit über eine Entwicklung aus der Feder, die normale Leute mindestens bedauernswert finden.

Dazu paßt es, daß sie den tausendmal betonten Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber sozusagen alten und neuen »Familien« an keiner Stelle inhaltlich füllt. Das gehört zur Strategie, denn die substantielle Ungleichheit dessen, was gleich behandelt werden soll, darf gar nicht erst auffallen. Wo es darauf ankäme, den Unterschied kenntlich zu machen, weil es um Kinder und Jugendliche geht, die in Europa bislang zu 72 Prozent glücklicherweise immer noch mit Mama und Papa aufwachsen, werden wir mit leeren Worten abgespeist. Aber bevor wir abgespeist werden, werden wir getäuscht. Die Autorin sagt nichts gegen den falschen und von ihr vermutlich gewünschten Leseeindruck, daß jenes Drittel Kinder, das außerhalb der Ehe geboren wird, von vornherein bei gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen würde.

Wie es wirklich ist, das interessiert Frau Professor nicht. Und deshalb soll es auch alle anderen nicht mehr interessieren. Das öffentliche Interesse an der auf Ehe gegründeten Familie sei »nicht offensichtlich«, behauptet sie mit einer erstaunlichen Grausamkeit gegen Kinder, die natürlich und grundsätzlich viel lieber bei ihren eigenen, biologischen Eltern aufwachsen. Ob die Kinder »in einer für sie förderlichen Umgebung« aufwachsen (von eigenen Eltern ist nicht die Rede), das hänge »eben nicht an der ›Form‹, in der die Eltern zusammenleben, sondern an den gelebten Inhalten.« Man ahnt, welche Inhalte dazugehören und welche nicht. Möglichst frühe Einführung in die Welt der Darkrooms – ja; Hochzeit von Mann und Frau auf dem womöglich katholischen Dorf – nein. Und dann die »Form«, in der die Eltern zusammenleben. Als ob es nicht zunächst darum geht, daß sie überhaupt zusammenleben. Aber nein, darum geht es der Frau Professor nicht. Da sie es schon nicht mit Kindern hat, hat sie es auch nicht mit dem wünschenswerten Zustand, daß deren Eltern sich zum Wohle ihres Nachwuchses möglichst lieben und vertragen. Schlimmer noch. Es geht ihr nicht nur nicht darum, daß möglichst viele Kinder in den Genuß einer stabilen elterlichen Beziehung kommen. Sie ist sogar dagegen, denn das würde ja die traditionelle Familien-»Monokultur« stärken. Das führt zu einer absurden Konsequenz. Gleichbehandlung und Gleichstellung führen früher oder später zu dem absurden, gedanklichen Kurzschluß, daß es mindestens gleich viele hetero- und homosexuelle »Eltern« geben müsste. Als ob etwas, was nicht wünschenswert ist, sondern allenfalls toleriert werden kann, doch noch wünschenswert wird, sobald es nur genug davon gibt.

Das Recht der Kinder auf ihre eigenen Eltern ist der Preis, den diese schöne neue Welt der Gleichheit kosten darf und kosten soll. Frau Sacksofsky zahlt ihn gern – auf Kosten fremder Wehrloser, deren Mutter sie jedenfalls nicht ist. Gewiß, im strengen Sinn gibt es kein »Recht auf Eltern«, weil auch hier das Schicksal jederzeit dazwischenfunken kann. Im übertragenen Sinn gibt es dieses Recht aber eben doch. Die Erfüllung des natürlichen, menschengemäßen Grundbedürfnisses auf Liebe durch die eigenen Eltern kann zwar, aus welchen Gründen auch immer, beeinträchtigt werden. Aber ein solches Unglück gibt uns nicht das Recht zu einer Kulissenschieberei, bei der die Substanz (eigene Mama, eigener Papa) zur bloßen »Form«-Frage herabgewürdigt und durch beliebige »Inhalte« ersetzt wird. Denn das ist totalitär. Als Stalins Sekretär eines Tages den Namen seiner Frau auf den Todeslisten fand, beruhigte der Chef seinen Mitarbeiter mit den Worten, es werde schon alles gut. Als der Sekretär am Abend nach Hause kam, öffnete eine neue, ihm unbekannte Frau die Tür. Diese Form der Grausamkeit finden wir auch in dem neuen Essay von Frau Sacksofsky, in dem die Frage tunlichst vermieden wird, wie in ihren neuen »Familien«-Formen die beiden leiblichen Elternteile vorkommen, von denen mindestens eins willkürlich durch den gleichgeschlechtlichen »Lebenspartner« ersetzt werden können soll. Was zur Folge hat, daß diese Elternteile von vornherein danach ausgewählt werden, ob sie später Ansprüche auf eine Beziehung zum Kind erheben oder nicht.

Sacksofskys Argumente zielen darauf ab, unveränderliche Naturrechtspositionen abzuräumen, als ob sie spätestens seit den fünfziger Jahren überflüssig wären – seit Kinder, wie alles andere auch, bekanntlich aus der Steckdose kommen. Sie behauptet sogar, der Wertewandel wäre dem Verfassungsrecht als Diskriminierungsverbot »dogmatisch eingeschrieben« und ziele auf »gleiche Anerkennung« in immer neuen Problemfällen ab. Sie verschweigt nur leider, daß dabei die wichtigste Gleichheit unter den Tisch fällt: daß alle Kinder eine eigene Mama und einen eigenen Papa haben, ganz gleich, von wem und aus welchen Gründen sie wie gezeugt wurden. Niemand anderes als Frau Professor selbst macht mit ihrer verrückten Argumentation den Menschen zum bloßen Mittel: die Kinder nämlich, um deren Schicksal sie sich einen Dreck schert und denen man beliebige Lebensumstände aufdrücken kann, die zufällig im Interesse irgendwelcher sexueller Randgruppen liegen. In was für einer Dekadenz leben wir, daß solche Phantasien auf Staatskosten gezüchtet und verbreitet werden dürfen? Daß wir uns unmöglich machen vor dem großen Rest der Welt, der zum Glück nach wie vor anders tickt, und nicht nur in Rußland?

III.

In ihrem erfolgreichen Buch Das Drama des begabten Kindes erklärt die Autorin und Psychoanalytikerin Alice Miller den rapiden Zuwachs von Depressionen in unserer Zeit damit, daß das Leben in mehreren, gleichzeitig existierenden Wertesystemen enorm erschwert wird. Der Halt im eigenen Selbst, und das heißt bei Miller, der lebensnotwendige Zugang zu den eigenen Bedürfnissen und Gefühlen, die Fähigkeit, sie zu artikulieren, wird immer schwieriger. Früher, in abgeschirmten Wertesystemen, half der Zusammenhalt der Gruppe mit. Wenn heute dem Menschen der Halt im eigenen Selbst versagt bleibt, droht die Depression, und das oft lebenslang. Und wo bleibt nach Alice Miller dem Menschen wohl der Zugang zu sich selbst am häufigsten versagt? In narzißtischen Verhältnissen, wo ein Elternteil oder beide vor allem auf sich selbst und ihre eigene Triebbefriedigung bezogen sind und nicht auf das Kind. Wo das Kind von klein auf lernt, seine eigenen Triebe und Bedürfnisse zugunsten der Eltern zurückzustellen, wie zum Beispiel das Bedürfnis nach seinem zweiten Elternteil …

In Zeiten der äußeren und inneren Pluralisierung, der Zunahme globaler Einflüsse und der Vervielfältigung unserer Lebenswelten käme es erst recht darauf an, die daraus entstehenden Zumutungen zu kompensieren. Und zwar durch das beste Mittel, das es gibt. Das ist eine liebevolle Kindheit mit stabilen Beziehungen möglichst zu den eigenen Eltern, die ausreichend Zeit haben, die Bedürfnisse der Kinder vollauf zu befriedigen (in den frühen Jahren sollte das die Mutter tun), so daß das Kind für sein Leben lang »satt« ist und sich derart gestärkt allen kommenden Herausforderungen stellen kann. Anders geht es bekanntlich nicht. Es ist verrückt, diese Notwendigkeit völlig zu ignorieren und ein lebenslang anhaltendes seelisches Massenelend heraufzubeschwören, welches aus dem »Recht auf Anerkennung« neuer, ungleicher »Familien«-Formen folgen würde. Dieses Recht gibt es nicht, denn Anerkennung »gehört zur Selbstdarstellung der anderen«, wie der Rechtsphilosoph Gerd Roellecke betont hat. Und wie man  nicht oft genug wiederholen kann.

Die geforderte »Gleichbehandlung« hat, wie alles, ihren Preis, hier in Form einer dramatischen und verschwiegenen, künstlich erzeugten Ungleichheit. Menschen, die auf eine glückliche Kindheit mit eigenen, nicht narzißtisch auf das gleiche Geschlecht fixierten Eltern zurückblicken können, haben gute Chancen, einigermaßen entspannt auf der Siegerstraße durchs Leben zu fahren. Das weiß und beachtet jeder kluge Personalberater bei seiner Kandidatenauswahl, indem er wie nebenbei den Bewerber nach der Intaktheit seiner Herkunftsfamilie fragt. Die anderen, die schon in den ersten drei Lebensjahren Pech hatten und es nie auf die Siegerstraße schaffen, werden sich künftig bei Leuten wie Frau Professor Sacksofsky bedanken dürfen, die ihren morbiden Gleichheitsterror mindestens solange betreiben würde, bis die Deutschen ausgestorben sind oder nur noch aus seelischen Krüppeln bestehen. Diese biopolitische Grausamkeit, erdacht ausgerechnet von einer Frau, wird uns deshalb so kritiklos präsentiert, weil es sich bei den Opfern ja »nur« um Deutsche handelt, die ihren Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen Völkern dieser Erde bekanntlich verwirkt haben. Vor lauter Eifer merkt Frau Sacksofsky gar nicht, daß wir den Artenschutz, den sie uns verwehren möchte, überhaupt nicht brauchen, besser gesagt, daß man einen Artenschutz für Deutsche nur dann ablehnen kann, wenn man der Meinung ist, irgendjemand hätte die Macht, ihn zu gewähren oder zu verweigern.

Mir persönlich ist diese Sichtweise neu. Ich wüßte nicht, wer eine solche Macht oder ein solches Recht besäße. Vor allem dachte ich immer, daß die Menschenrechte so eine Art Artenschutz wären, die, so verstehe ich Frau Sacksofsky, für uns Deutsche plötzlich nicht mehr zu gelten brauchen. Ich kannte den Artenschutz ganzer Völker bzw. seine Verweigerung bislang nur in der Form, daß zum Beispiel die Nazis den Juden, Polen und wem sonst noch alles den »Artenschutz« absprachen, um den sie niemand gebeten hatte …

Daß Frau Sacksofsky Karriere macht, während sie uns einen Artenschutz abspricht, um den wir sie nicht gebeten haben, verheißt nichts Gutes. Man muß sich nur antifaschistisch und antinationalistisch genug gebärden, damit die Vereinigung mit dem bekämpften Gegenteil sich unbemerkt vollziehen kann – unbemerkt und zugleich vor aller Augen. Auch der Führer war der Meinung, daß unsere Tage zu Recht gezählt seien.

Hl. Augustin und der Feminismus – Werkstattbericht Nr. 3

130409 Porträtfoto LASSAHNDie Produktion des ersten Bandes unserer Trilogie Frau ohne Welt, über die ich bereits hier und hier berichtet habe, steht kurz vor dem Abschluss. Heute haben der Autor (der bekannte Schriftsteller und Liedermacher Bernhard Lassahn, siehe links) und ich zwei Zitate für die vordere Umschlagklappe ausgewählt. Das erste Zitat stand bereits seit längerem fest. Und zwar deshalb, weil es die Bedeutung des Titels auf die denkbar kürzeste und amüsanteste Weise erläutert. Bei diesem Zitat handelt es sich um einen Witz, und der geht so: Er: »Schatz, wollen wir nicht eine Weltreise machen?« / Sie: »Ach nein, ich möchte lieber woanders hin.« Um es vorweg zu sagen: Dieser Witz ist nicht etwa »frauenfeindlich«, sondern männermelancholisch. Es ist ein Witz über die Melancholie des Mannes, der die Frau nicht mehr erreicht. Mit gar nichts. Nicht einmal damit, dass er ihr die ganze Welt zu Füßen legt.

Als Lassahn und ich über dieses Zitat sprachen, fiel mir ein, dass ich doch gestern Abend endlich meine Lektüre der Confessiones Augustins fortgesetzt und dort einen Gedanken wiedergefunden hatte, den ich von Robert Spaemann kenne. Beide Zitate, fanden Lassahn und ich, sagen uns zusammen noch sehr viel mehr als sie uns einzeln sagen. Ich zitiere den ganzen Passus (III. Buch, 7,12), und ich hebe den entscheidenden Satz Augustins durch Fettung hervor:

130409+COVER+Frau+ohne+Welt+I+klein»Denn von etwas anderem, das wirklich seiend wäre, wußte ich nicht. Und eine spitze Geistelei verführte mich, den albernen Betrügern beizufallen, wenn ich gefragt wurde: Woher das Übel?; ob denn Gott wie Körper gestaltlich umschrieben werde?; ob er Haare und Nägel habe?; ob auch die für Gerechte gelten könnten, die in Vielweiberei lebten, Menschen töteten und Tieropfer darbrachten? Unkundig des Sachverhalts, ließ ich mich verblüffen, und während ich abkam von der Wahrheit, glaubte ich ihr entgegenzuwandeln. Denn ich wußte nicht, daß das Übel weiter nichts ist als Ausfall an Gut, der schließlich bis zum Nichtsein führt. Wie auch hätte ich das einsehen sollen, wo doch mein Sehen mit den Augen nur bis zu Körpern, mein Sehen mit dem Geiste nur bis zu Einbildungen reichte?«

Der Feminismus ist Fehlen des Guten, und er führt »schließlich bis zum Nichtsein«, insbesondere zum Nichtsein von Kindern, zum Nichtsein von menschlichem Leben. Da die Kritik am Feminismus aber nicht frauenfeindlich ist (was uns die meisten Medien nichtsdestotrotz einzureden versuchen), habe ich mich in einem ebenfalls heute entstandenen Anzeigentext für Lassahns Buch direkt an die Frauen gewandt, indem ich für die liebevolle Verbindung von Frauen und Männern, also gegen ihre konkurrenzsüchtige Trennung plädiert habe:

»Männer wacht auf! Frauen, wacht auf! Eine tiefe Unversöhnlichkeit ist zwischen die Geschlechter gekommen. Der Feminismus ist der Feind der Liebe und der Feind der Familie. Er nimmt den Männern die Frauen und die Kinder weg. Er nimmt den Frauen die Welt weg, in der allein sie blühen können.

Der Feminismus macht die Männer schlecht. Erst in der Sprache, dann in der Wirklichkeit – als ginge es auch ohne sie. Ist das gut? Nein! Feminismus ist Apartheid. Feminismus ist ein totalitärer Umbau der Normalität. Feminismus ist ein Krieg, der verleugnet wird.

Wer an den Feminismus glaubt, wird unglücklich. Frauen dürfen abtreiben und sich scheiden lassen. Männer dürfen zahlen. Oder der Staat zahlt, den auch die Männer bezahlen. Was haben Frauen und Männer davon? Nichts! Der Mann wird einsam, und die Frau wird zur ›Frau ohne Welt‹.

Bernhard Lassahn beschreibt all das heiter, gelassen, traurig, amüsiert und scharfsinnig. Lassahn sagt: ›Es gibt ein Leben nach dem Feminismus. Und dieses Leben beginnt mit der Liebe. Denn mit der Liebe beginnt die Zukunft.‹«

Ich füge hinzu: Und das Gute!

Hurra, wir werden weniger!

»Schiffe haben Lust zu verschwinden«, heißt es irgendwo bei Ernst Bloch. Da sind sie nicht die einzigen. Das vom Bundesforschungsministerium organisierte »Wissenschaftsjahr 2013« firmiert unter der Parole »Die demographische Chance«. Die gefeierte »Chance« besteht nicht etwa in einer glücklichen Gelegenheit kollektiven Wachsens und Gedeihens. Nein, es geht um den Rückbau des Volkes oder mindestens um seinen Umbau in Bevölkerung. Deshalb, um des völkischen Verschwindens willen, gibt es nichts Willkommeneres als den demographischen Wandel. Keine euphemistische Volte ist dem alt und ungelenk gewordenen Zeitgeist zu halsbrecherisch, wenn es darum geht, seinen überlebten Markenkern zu retten: die ichsüchtige Aufkündigung des genealogischen Zusammenhangs, in den jedes menschliche Leben seit Menschengedenken eingebettet war und ist. Es lebe die bestenfalls egozentrische, notfalls neurotische, in jedem Fall marktkonforme Selbstverwirklichung!

Fällig wäre dagegen eine Bankrotterklärung jener Generation, die in den 70er, 80er und 90er Jahren die Zeugung mit Bedacht verweigert und das Problem des Kindermangels von der sonst so großzügig geübten Gesellschaftskritik ausgenommen hat. Was fällt uns heute als Antwort auf die fehlenden Kinder ein? Basisrente, »altersgerechtes« Wohnen für gehobene Einkommensklassen, lukrative Bewirtschaftung der pensionierten Konsumentengruppen; für den minderbemittelten Rest Altenpflege zu Dumpingpreisen in Osteuropa, und wenn auch das zu teuer oder zu mühsam werden sollte – Sterbehilfe. Ansonsten immer verrücktere Formen individualistischer Separation, während Single-Haushalte zumindest in den Großstädten bald unbezahlbar werden dürften. Dieselbe Generation, die dem Recht auf Abtreibung und auf massenhafte, künstliche Empfängnisverhütung weltanschaulichen Rang verleiht, lässt sich ihre Deutungsmacht trotz offenkundigen Versagens auch im Siechtum nicht entreißen: »Wir leben länger. Wir werden weniger. Wir werden vielfältiger.« (Wissenschaftsjahr 2013)

Jahrzehntelang lang wurde die Sorge über den Geburtenrückgang der völkischen Schmuddelecke überlassen, zugleich aber die Verantwortung des deutschen Volkes für die nationalsozialistischen Verbrechen und ihre Folgen auf alle künftigen Generationen ausgedehnt. Was dieses Versprechen wert ist, sehen wir am Umgang mit dem Demographie-Problem: nämlich nichts. Als es dann endlich (endlich!) für eine Umkehr scheinbar zu spät war, wurde das Thema doch noch entdeckt und die Erkenntnis der Not mit der frechen Lüge weggewischt, der Wandel sei unumkehrbar. Emanzipierte Schwule und führende Single-Frauen sind allemal mehr Wert als deutsche Kinder, auch wenn es ohne deutsche Kinder mangels muslimischer Hilfsbereitschaft auf lange Sicht weder emanzipierte Schwule noch führende Single-Frauen geben könnte. Die Rettung, woher auch immer, soll trotzdem von den Immigranten kommen, sofern man sie nur gut integriert. Je teurer und je schwieriger ihre Integration gerät, desto besser: Die latent antisemitische und rechtsradikale indigene Bevölkerung kann man mit dem stellenintensiven Kampf gegen Rechts umso härter disziplinieren und umso gründlicher umerziehen, je mehr sie sich wehren sollte. Die Wertfrage ist ja bereits geklärt: »Deutschland stirbt aus, wir klatschen Applaus.«

Einmal mehr fällt es schwer, sich nicht in Ironie und Zynismus zu flüchten. Aber den liefert ja schon das Bundesforschungsministerium frei Haus. Und nirgends wäre Ironie unangemessener als gegenüber der demographischen Entwicklung. Wäre es auch nur hier und da erwünscht, auf die greifbaren Ursachen der Entwicklung – auf Abtreibung, Empfängnisverhütung, Feminismus, Konsumismus, Zerstörung der Familie – hinzuweisen, würde sofort deutlich werden, wie viel zur Besserung der Lage auch heute noch getan werden könnte – und in Zukunft erst recht. Bis es soweit ist, freue ich mich über den leider einzigen Familienvater in meinem Freundeskreis – einen biologischen Mann –, der mit seiner eigenen, von ihm geliebten und ihm selbst angetrauten biologischen Frau das dritte gewollte, gemeinsame und natürlich gezeugte Kind erwartet: Eine inzwischen beinahe altmodische, womöglich schon reaktionäre, auf jeden Fall aber sehr gesunde Lebensform. Und die einzige mit Zukunft. – Für das Wahre, Schöne und Gute!

Inklusion oder Tod

Jerzy Montag, Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen, ist ein Befürworter der Sterbehilfe. Er schränkt ein: sofern die Entscheidung für den Tod »autonom« getroffen wird (wie auch immer man das macht). Und dann ist derselbe Abgeordnete – neben Christian Ströbele – ein Gegner des Inzestverbots. Klar: Die sexuelle Befreiung, das Recht auf Abtreibung und schließlich das Recht auf Sterbehilfe bilden einen nimmersatten Dreiklang. Jeder dieser drei Punkte wird im Allgemeinen aber nur für sich diskutiert. Die Zusammenschau fällt aus, während der schier unüberbietbare Vorteil gerade in der Kombination liegt, indem etwa Nr. 2 und Nr. 3 dabei helfen, die peinlichen Folgen von Nr. 1 zu beseitigen. Nur weil es Nr. 2 und Nr. 3 gibt, kann man Nr. 1 immer hemmungsloser vorantreiben. Mit Nr. 3 kann man darüber hinaus die demographischen Folgen von Nr. 2 beantworten, obwohl Nr. 3 in gewisser Weise noch schlimmer ist als Nr. 2 …

Wir erinnern uns an das Geschwisterpaar aus Zwenkau bei Leipzig, das vier gemeinsame Kinder gezeugt hat und für seine verbotene Liebe von der Wochenzeitung Die Zeit im Jahre 2004 überaus einfühlsam und verständnisvoll porträtiert wurde. Zwei der vier Kinder sind mehrfach behindert und waren damals in ihrer Entwicklung deutlich zurückgeblieben. Aber das macht nichts, denn für Behinderte gibt es die von den Vereinten Nationen geforderte »Inklusion«. Falls sie möchten, haben sie ein Recht darauf, gut aufgehoben zu sein. Falls sie das nicht möchten, haben sie die Möglichkeit, Sterbehilfe zu beanspruchen. Die wird in Deutschland bereits straffrei praktiziert; Euthanasie ist jetzt freiwillig. Der behinderte Nachwuchs kann sich früher oder später (in Holland ab 16 Jahren) zwischen den beiden Möglichkeiten »autonom« entscheiden.

Die radikale Liberalisierung schafft sich ihre künstlichen Probleme selbst und steht der künstlichen Lösung ihrer künstlichen Probleme natürlicherweise nicht im Wege. Sich unter diesen Bedingungen um das Kindeswohl zu sorgen, hieße, Geschwisterliebe zu diskriminieren, wie ja auch die Kritik am Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare ohne Rücksicht auf die betroffenen Kinder unter »Homophobie« fällt: »Man munitioniert die Verteilungskämpfe rassistisch und kämpft zugleich gegen den Rassismus; ungefähr so, wie man die Emanzipationsfragen sexualisiert und gegen den Sexismus kämpft; ungefähr so, wie man die Patienten hospitalisiert und gegen den Hospitalismus kämpft, indem man die Patienten einfach umbringt.« (Wir sollen sterben wollen, S. 71)